2. Die Gasthörgebühr

Der Gesetzgeber hat die Universität des Saarlandes im "Saarländischen Hochschulgebührengesetz vom 20.03.2002" auch aufgefordert, u.a. die Gebühren im Gasthörerstudium nach Art und Umfang des Studiums zu differenzieren. Die Gebührenordnung wurde am 10. Januar 2008 wie folgt geändert:
 

Es gibt zwei Gebührenstufen:
 
1. Die Gebühr für Gasthörer/Gasthörerinnen (§1 Nr.5) beträgt pro Semester 60,- Euro.

2. Sie beträgt pro Semester 90,- Euro, wenn die Einschreibung für den Besuch von mindestens zwei Lehrveranstaltungen, die nicht Vorlesungen sind (Seminare, Brückenkurse) oder für den Besuch von Vorlesungen im Umfang von mehr als sechs Semesterwochenstunden beantragt wird.


 3. Die Zahlung der Gebühr für Gasthörer/ Gasthörerinnen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen gemäß § 4 der Gebührenordnung.