Ab 1. Oktober muss in allen Universitätsgebäuden im Bewegungsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das hat das Präsidium beschlossen, um bei höherem Präsenzaufkommen im Wintersemester auch weiterhin durch präventive Maßnahmen alle Studierenden und Uni-Beschäftigten vor einer Covid-19-Ansteckung auf dem Uni-Campus zu schützen. Der Mindestabstand ist immer der “mit Abstand” sicherste Schutz!
Keinesfalls sollte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass der Mindestabstand in Situationen, in denen das räumlich möglich ist, nicht mehr konsequent eingehalten wird. Daher gilt auch in Hörsälen weiterhin die Abstandsregelung von 1,5 Metern zur nächsten Person.