Damit werden bewährte Maßnahmen fortgeschrieben und einzelne Aspekte konkretisiert (unten in kursiv) in Ergänzung zum Pandemieplan (Stand 19.10.2020). Diese Maßnahmen bedeuten einen eingeschränkten Betrieb, aber weiterhin keinen Lockdown oder Notbetrieb an der Universität.
Lehrbetrieb
Lehrveranstaltungen finden in dieser Zeit grundsätzlich online statt. Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und Kleinarbeitsgruppen (Teilnehmerzahl max. 10). Ausnahmen jenseits von Lehrveranstaltungen sind weiterhin Einführungsveranstaltungen sowie Beratungsangebote für Studienanfängerinnen und Studienanfängern.
Schriftliche Klausuren müssen in Präsenz abgehalten werden. Zur Planung der größeren Klausuren in Präsenz ist vorab eine Abstimmung der Raumbelegung vorgesehen. Mündliche Prüfungen, Promotions- und Habilitationsverfahren sollten in virtuellen oder hybriden Formaten abgehalten werden.
Forschung
Tätigkeiten, die im Homeoffice erledigt werden können, sind ins Homeoffice zu verlagern. Forschungstätigkeiten vor Ort können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen und unter strenger Begrenzung der Personenzahlen in der jetzigen Form fortgeführt werden. Die Bereiche werden aufgefordert mögliche Infektionsketten nachverfolgbar zu dokumentieren und an den Schichtplanungen festzuhalten.
Verwaltung
Tätigkeiten, die im Homeoffice erledigt werden können, sind ins Homeoffice zu verlagern. Es ist im Bereich von Verwaltungs- und Servicetätigkeiten daneben eine Wahrnehmung der Tätigkeiten in Präsenz möglich. Der Orientierungswert von 60/40 wird für diese Zeit ausgesetzt. Büros <20m² sollen nur von maximal einer Person belegt sein.
Alle Besprechungen und Sitzungen sollten in virtuellen oder hybriden Formaten abgehalten werden.
Durch das zum Jahresende hohe Aufkommen an Bestellungen, Rechnungen und Einstellungsanträgen unter den Verarbeitungswegen bittet das Präsidium um Verständnis für eine verzögerte Bearbeitung. Daneben ist jeder aufgefordert durch Beachtung der Rechnungseinreichungsregelungen die Anzahl an Dopplungen und Fehlbuchungen zu reduzieren. Gleiches gilt für Personaleinstellungsanträge, diese bitte aktuell nur digital einreichen. Dies kostet einen enormen Kontrollaufwand, der das hohe Aufkommen noch zusätzlich belastet.
Allgemeine Hygieneregelungen
Aufgrund der deutlich spürbaren Reduzierung von Personen an den Standorten wird die Verpflichtung zum Traqen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich zu einer dringenden Empfehlung angepasst. In allen Bereichen, in denen ein erhöhtes Personenaufkommen im Außenbereich vorhanden ist, unter anderem beim Ein- und Austritt in die Gebäude sowie in Wartebereichen soll die Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Eigenverantwortung und Eigenverpflichtung genutzt werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude als auch bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen gilt weiterhin. Die Hygiene- und Abstandsregelungen gelten unverändert weiter.
Eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung für die Dozierenden in der Lehrveranstaltung und für Mitarbeitende, die ihren Arbeitsplatz eingenommen haben, besteht weiterhin nicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude gilt für Lehrveranstaltungen, nicht aber für Prüfungen. Prüfungen sind nicht als öffentliche Veranstaltungen im Sinne der Landesverordnung zu verstehen.