23.11.2020

Aktualisierte Pandemie-Regelungen zu Lehrbetrieb, Forschung und Verwaltung

Vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidungen zwischen dem Bund und den Ländern und nach intensivem Austausch mit den universitären Gremien und Funktionstragenden der Universität hat das Präsidium in seiner Sitzung am 19. November weitere Maßnahmen ergänzend zum Pandemie-Plan der Universität beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, das Infektionsrisiko einzudämmen und die Kontakte für Studierende, Lehrende und Beschäftigte zu minimieren. Sie gelten ab dem 23.11. vorerst bis Ende 2020.

Damit werden bewährte Maßnahmen fortgeschrieben und einzelne Aspekte konkretisiert (unten in kursiv) in Ergänzung zum Pandemieplan (Stand 19.10.2020). Diese Maßnahmen bedeuten einen eingeschränkten Betrieb, aber weiterhin keinen Lockdown oder Notbetrieb an der Universität.

Lehrbetrieb

Lehrveranstaltungen finden in dieser Zeit grundsätzlich online statt. Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und Kleinarbeitsgruppen (Teilnehmerzahl max. 10). Ausnahmen jenseits von Lehrveranstaltungen sind weiterhin Einführungsveranstaltungen sowie Beratungsangebote für Studienanfängerinnen und Studienanfängern.

Schriftliche Klausuren müssen in Präsenz abgehalten werden. Zur Planung der größeren Klausuren in Präsenz ist vorab eine Abstimmung der Raumbelegung vorgesehen. Mündliche Prüfungen, Promotions- und Habilitationsverfahren sollten in virtuellen oder hybriden Formaten abgehalten werden.

Forschung

Tätigkeiten, die im Homeoffice erledigt werden können, sind ins Homeoffice zu verlagern. Forschungstätigkeiten vor Ort können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen und unter strenger Begrenzung der Personenzahlen in der jetzigen Form fortgeführt werden. Die Bereiche werden aufgefordert mögliche Infektionsketten nachverfolgbar zu dokumentieren und an den Schichtplanungen festzuhalten.

Verwaltung

Tätigkeiten, die im Homeoffice erledigt werden können, sind ins Homeoffice zu verlagern. Es ist im Bereich von Verwaltungs- und Servicetätigkeiten daneben eine Wahrnehmung der Tätigkeiten in Präsenz möglich. Der Orientierungswert von 60/40 wird für diese Zeit ausgesetzt. Büros <20m² sollen nur von maximal einer Person belegt sein.

Alle Besprechungen und Sitzungen sollten in virtuellen oder hybriden Formaten abgehalten werden.

Durch das zum Jahresende hohe Aufkommen an Bestellungen, Rechnungen und Einstellungsanträgen unter den Verarbeitungswegen bittet das Präsidium um Verständnis für eine verzögerte Bearbeitung. Daneben ist jeder aufgefordert durch Beachtung der Rechnungseinreichungsregelungen die Anzahl an Dopplungen und Fehlbuchungen zu reduzieren. Gleiches gilt für Personaleinstellungsanträge, diese bitte aktuell nur digital einreichen. Dies kostet einen enormen Kontrollaufwand, der das hohe Aufkommen noch zusätzlich belastet.

Allgemeine Hygieneregelungen

Aufgrund der deutlich spürbaren Reduzierung von Personen an den Standorten wird die Verpflichtung zum Traqen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich zu einer dringenden Empfehlung angepasst. In allen Bereichen, in denen ein erhöhtes Personenaufkommen im Außenbereich vorhanden ist, unter anderem beim Ein- und Austritt in die Gebäude sowie in Wartebereichen soll die Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Eigenverantwortung und Eigenverpflichtung genutzt werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude als auch bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen gilt weiterhin. Die Hygiene- und Abstandsregelungen gelten unverändert weiter.

Eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung für die Dozierenden in der Lehrveranstaltung und für Mitarbeitende, die ihren Arbeitsplatz eingenommen haben, besteht weiterhin nicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude gilt für Lehrveranstaltungen, nicht aber für Prüfungen. Prüfungen sind nicht als öffentliche Veranstaltungen im Sinne der Landesverordnung zu verstehen.