Vor dem Hintergrund der anhaltend steigenden Infektionszahlen und der Bund/Länder-Entscheidung vom 13. Dezember für einen verschärften Lockdown beschließt das Präsidium zur Eindämmung des Infektionsrisikos für die Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten und zur weiteren Kontaktminimierung folgende Konkretisierungen im Pandemieplan (Stand 19.10.2020) in Ergänzung der bewährten Maßnahmen mit Umsetzung zum 14. Dezember:
- Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gilt für alle Standorte, die Präsenz sofern möglich - gegenüber der aktuellen Situation noch weiter einzuschränken. Die Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Silvester wird auf den Erholungsurlaub angerechnet. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/Überstunden möglich.
- Der Präsenzbetrieb der Serviceeinrichtungen, einschließlich der Bibliotheken, wird vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 eingestellt.
- Die Regelungen zum Lehrbetrieb gelten bis einschließlich 31. März 2021. Lehrveranstaltungen finden in dieser Zeit grundsätzlich online statt. Ausgenommen hiervon sind Prüfungen sowie alle Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Diese Ausnahmen gelten auch für die Zeit des Lockdowns vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und Kleinarbeitsgruppen (Teilnehmerzahl max. 10).
- Die getroffenen Regelungen vom 23. November für Verwaltungsaufgaben werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Die bislang gültigen Regelungen für den Bereich der FORSCHUNG bleiben bis auf weiteres erhalten.
Alle hiermit getroffenen Maßnahmen bedeuten weiterhin keinen Lockdown des universitären Betriebs. Das Präsidium befindet sich in enger Abstimmung mit der Landesregierung, um auch bei einem möglichen Ministerratsbeschluss (voraussichtlich am 15. Dezember für einen Lockdown keinen Notbetrieb an der Universität anordnen zu müssen.