21.03.2020

Arbeitgeberbescheinung für Kontrollen während der Ausgangsbeschränkungen im Saarland

Diese Mitteilung hat das Personal-Dezernat am 21. März per Mail verschickt:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität des Saarlandes,

wie Sie mitbekommen haben, hat die Landesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ab dem 21. März eine Ausgangsbeschränkung beschlossen. Damit dürfen Sie ihr Zuhause nur noch im Rahmen der Ausnahmeregelungen verlassen. Als ein Ausnahmetatbestand gilt, wenn im Rahmen des eingerichteten Notbetriebs Ihrer Arbeitgeberin Ihre Anwesenheit vor Ort erforderlich ist. Da uns bislang unterschiedliche Aussagen vorliegen, ob hierzu eine Arbeitgeberbescheinigung notwendig ist, haben wir ein entsprechendes Dokument schon mal vorbereitet. Dies kann bei eventuellen Kontrollen unter Mitführung Ihres Personalausweises vorgezeigt werden. Aufgrund der Menge und des Zeitdrucks haben wir zwei unterschiedliche Verfahren für den Campus Homburg und den Campus Saarbrücken anwenden müssen.

Da uns für den Campus Homburg bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Listen mit den vor Ort erforderlichen Personen vorliegen und auch dort die Notwendigkeit einer sofortigen Umsetzung zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Kranken notwendig ist, haben wir für diesen Bereich individuelle Bescheinigungen erstellt. Diese werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Campus Homburg in einer gesonderten Email einzelnd zugeschickt. Bitte drucken Sie diese aus und ergänzen Sie Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Personalausweisnummer. Sollten Sie im Notbetrieb arbeiten und keine Bescheinigung von uns erhalten haben, gehen Sie bitte auf Ihre/n Vorgesetzte/n zu. Diese/r soll mit dem Dekanat in Homburg, Frau Freidinger, die Situation klären. Frau Freidinger wird uns dann eine entsprechende Rückmeldung geben.

Für den Campus Saarbrücken senden wir eine Vorlage für eine Arbeitgeberbescheinigung an alle Bereichsleitungen (Dekanate, Dezernate, Zentrale Einrichtungen, etc.). Soweit Ihre Anwesenheit vor Ort im Notbetrieb erforderlich ist, erhalten Sie eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung durch Ihre Bereichsleitung. Bitte ergänzen Sie auf der Bescheinigung Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Personalausweisnummer. Führen Sie die Bescheinigung und Ihren Personalausweis bitte immer mit sich, wenn Sie sich auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstelle befinden.

Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre Unterstützung bedanken und hoffen, dass wir die Krise gemeinsam gesund bewältigen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Dezernat Personal