30.07.2020

Bis zum 4. September für den Landespreis Hochschullehre bewerben

Für das Jahr 2020 hat die saarländische Landesregierung wieder den "Landespreis Hochschullehre" mit einer Gesamtförderhöhe von 50.000 Euro ausgeschrieben. Damit sollen Lehrleistungen gefördert werden, die in inhaltlicher, konzeptioneller oder struktureller Hinsicht dazu geeignet sind, Lehre und Studium nachhaltig zu verbessern. Für die Verleihung vorgeschlagen werden können sowohl Einzelpersonen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals als auch Arbeitsgruppen.

Vorschlagsberechtigt sind das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie Studierendenvertreter aus den Hochschulgremien und Fachschaften. Es können sowohl konkrete Lehrprojekte als auch das beispielgebende Lehrengagement von Personen ausgezeichnet werden. Auch hochschulübergreifende Verbundanträge können eingereicht werden. Selbstvorschläge sind nicht möglich.

Projektanträge für den saarländischen Landespreis können bis zum 4. September 2020, 12 Uhr, beim Vizepräsidenten für Lehre und Studium eingereicht werden. Die Anträge der Universität werden anschließend gesammelt an die Staatskanzlei übergeben.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Landespreis Hochschullehre

Fragen beantwortet:

Simon Koch
Dezernat Lehre und Studium
Mail: s.koch(at)univw.uni-saarland.de
oder via Teams