Vorschlagsberechtigt sind das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie Studierendenvertreter aus den Hochschulgremien und Fachschaften. Es können sowohl konkrete Lehrprojekte als auch das beispielgebende Lehrengagement von Personen ausgezeichnet werden. Auch hochschulübergreifende Verbundanträge können eingereicht werden. Selbstvorschläge sind nicht möglich.
Projektanträge für den saarländischen Landespreis können bis zum 4. September 2020, 12 Uhr, beim Vizepräsidenten für Lehre und Studium eingereicht werden. Die Anträge der Universität werden anschließend gesammelt an die Staatskanzlei übergeben.
Hier finden Sie nähere Informationen zum Landespreis Hochschullehre
Fragen beantwortet:
Simon Koch
Dezernat Lehre und Studium
Mail: s.koch(at)univw.uni-saarland.de
oder via Teams