Am 4. Mai wurde die Corona-Dienstanweisung auf den eingeschränkten Funktionsbetrieb entsprechemd dem Pandemieplan angepasst. Die angeordneten Maßnahmen sind zwingend zu beachten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktualisierten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Mai 2020.
Die Corona-Dienstanweisung zum eingeschränkten Betrieb wurde am 4. Mai an alle Professorinnen und Professoren, Einrichtungen, Dezernate und Geschäftsführungen mit der Bitte um Weiterleitung versandt. Sie finden sie auch unter Veröffentlichungen der Universitätsleitung (nur uni-intern über VPN-Client).