04.05.2020

Corona-Dienstanweisung auf den eingeschränkten Funktionsbetrieb angepasst

Am 4. Mai wurde die Corona-Dienstanweisung für alle Beschäftigten der Universität auf den jetzt gültigen "eingeschränkten Funktionsbetrieb" entsprechend dem Pandemieplan angepasst. Vor dem Hintergrund der aktualisierten Landesverordnung vom 2. Mai kann der Hochschulbetrieb wieder aufgenommen werden. Jedoch sind die im Pandemieplan beschriebenen Rahmenbedingungen einzuhalten und die landesseitigen Auflagen zu berücksichtigen.

Am 4. Mai wurde die Corona-Dienstanweisung auf den eingeschränkten Funktionsbetrieb entsprechemd dem Pandemieplan angepasst. Die angeordneten Maßnahmen sind zwingend zu beachten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktualisierten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  vom 02. Mai 2020.

Die Corona-Dienstanweisung zum eingeschränkten Betrieb wurde am 4. Mai an alle Professorinnen und Professoren, Einrichtungen, Dezernate und Geschäftsführungen mit der Bitte um Weiterleitung versandt. Sie finden sie auch unter  Veröffentlichungen der Universitätsleitung (nur uni-intern über VPN-Client).