Die Zahl der bundesweiten Neuinfektionen steigt. Laut Robert Koch-Institut (RKI) melden die Gesundheitsämter aktuell mit täglich meist über 1.000 neuen Corona-Infektionen die höchsten Werte seit Anfang Mai. Auch wenn im Saarland derzeit nur verhältnismäßig wenige Infektionen zu verzeichnen sind, ist in der gegenwärtigen Situation ein bewusstes, verantwortungsvolles und rücksichtsvolles Verhalten weiterhin besonders wichtig – dies gilt vor allem auch an unserer Universität.
Entsprechend den moderaten Infektionszahlen im Saarland setzt die Landesregierung ihren Stufenplan für Veranstaltungen fort: Seit Montag, 10. August, ist die aktuelle Corona-Landesverordnung in Kraft. Es gelten hierbei jedoch strenge Hygieneregeln, Mindestabstände müssen eingehalten werden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen müssen bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bleiben nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz bis zum 31. Oktober untersagt. Die Entwicklung der Infektionszahlen wird weiterhin genau beobachtet.
Die Gefahr eines neuerlichen rasanten Anstiegs der Infektionszahlen ist vorhanden. Jeder und jede kann den Fortschritt des weiteren Infektionsgeschehens beeinflussen. Daher bittet der Krisenstab dringend weiterhin um besondere Achtsamkeit und appelliert an alle Mitglieder der Universität, sich auf dem Campus in Homburg und Saarbrücken an die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu halten. Dringend empfohlen wird, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, so zum Beispiel auch in Treppenhäusern und Fluren. Dies ist wichtig, da die Zahl der an den Universitätsstandorten anwesenden Personen seit dem Einstieg in den eingeschränkten Funktionsbetrieb Ende Juni spürbar angestiegen ist.
Es gilt, gemeinsam alles zu tun, um die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau stabil zu halten.
Daher haben Präsidium und Krisenstab beschlossen, dass bis auf weiteres dienstlich veranlasste, gesellige Gemeinschaftsveranstaltungen (gemäß Ziffer 8 der Bewirtungsrichtlinien) nicht durchgeführt werden können. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Rückkehrer aus dem Ausland weist der Krisenstab besonders auf die Einhaltung der Quarantäne-Regelungen des Saarlandes und die Dienstanweisung der Universität hin.