Der Zugangslink wird vor der Veranstaltung auf der Internetseite des Frankreichzentrums bekannt gegeben.
Die Folgen der Zensurentscheidungen, die vom Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) gefällt wurden, scheinen auf den ersten Blick keine besonderen Schwierigkeiten auszulösen. Wenn er anlässlich einer Verfassungsfrage die angegriffenen Normen für unvereinbar mit den Rechten und Freiheiten der Verfassung erklärt, verschwinden diese Normen in der Tat schlicht und einfach aus der Rechtsordnung. Die Realität ist jedenfalls insofern komplizierter, als der Conseil constitutionnel entscheiden kann, die Folgen seiner Zensurentscheidung in der Zeit anzupassen und andererseits die Bedingungen setzen kann, in deren Rahmen die Haftung des Staates für die festgestellte Verfassungswidrigkeit begründet werden kann. Diese beiden Aspekte des verfassungsgerichtlichen Verfahrens, ebenso komplex wie problematisch, verlangen also nach einer Herangehensweise, die juristische Strenge mit dem nötigen Pragmatismus vereint…
Referentin ist Dr. Bérénice Bauduin, Maître de conférences an der Université Panthéon-Sorbonne, Paris, und QPC-Beauftragte beim Verfassungsrat. Gastgeber ist Prof. Dr. Julien Dubarry, Rechtswissenschaft.
Kontakt:
lehrstuhl.dubarry@uni-saarland.de
14.12.2020