Die bisherige Homeoffice-Regelung wird zunächst fortgeschrieben. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die ab heute (1. Oktober) gilt, bittet die Hochschulleitung sehr ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen.
In Kürze wird der aktualisierte Pandemie-Plan der Universität auf einer internen Webseite veröffentlicht und an alle Uni-Mitglieder verschickt. Der eingeschränkte Funktionsbetrieb der Stufe 2 wird fortgeschrieben. Neben der Aktualisierung der Home Office-Regelungen werden folgende Fragen aufgegriffen: Was muss man beim Auftreten von Erkältungssymptome beachten? Wie geht man mit Risikogruppen um? Wie sieht es mit der Kontaktnachverfolgung aus? Wie wird der Infektionsschutz im Lehrbetrieb sichergestellt? Was ändert sich bei der Nutzung von Büroräumen? Wie müssen gesellige von betriebsbedingten Veranstaltungen abgegrenzt werden?
Mit dem neuen Pandemie-Plan wird auch verpflichtend vorgeschrieben, in Universitätsgebäuden im Bewegungsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zum Beispiel in Fluren, auf Treppen, in Wartesituationen oder in Aufzügen, also in der Regel bis zum Erreichen des Zielortes wie den Arbeitsplatz oder Sitzplatz im Hörsaal. Die Toiletten- und Waschräume sind wieder ohne Personenbeschränkung geöffnet, dürfen aber nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Das hat das Präsidium beschlossen, um bei höherem Präsenzaufkommen im Wintersemester auch weiterhin durch präventive Maßnahmen alle Studierenden und Uni-Beschäftigten vor einer Covid-19-Ansteckung auf dem Uni-Campus zu schützen. Der Mindestabstand ist immer der “mit Abstand” sicherste Schutz!
Keinesfalls sollte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass der Mindestabstand in Situationen, in denen das räumlich möglich ist, nicht mehr konsequent eingehalten wird. Daher gilt auch in Hörsälen weiterhin die Abstandsregelung von 1,5 Metern zur nächsten Person.