02.12.2020

Einladung zur Pressekonferenz zum Forschungsprojekt „Digitale Präsenz im Gerichtssaal“

Die Universität des Saarlandes und das Ministerium der Justiz des Saarlandes laden ein zu einer Pressekonferenz aus Anlass des durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 mit rund 700.000 Euro geförderten Forschungsprojekts "Digitale Präsenz im Gerichtssaal".

Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung im Gerichtssaal enormen Schub verliehen. Auch in Zeiten, in denen eine Anwesenheit vor Ort nicht oder nur erschwert möglich ist, ist ein funktionierender Rechtstaat unerlässlich – Gerichtsverfahren müssen Fortgang finden, mündliche Verhandlungen stattfinden können. Die Vorteile der orts- und zeitunabhängigeren digitalen Präsenz in der Justiz werden in der Praxis zunehmend sichtbar, und zwar nicht nur, wenn es darum geht, Sachverständige und Zeugen per Videoschalte aus der Ferne zuzuschalten. Hier liegt zugleich die Chance, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und so die überlasteten Gerichte ein Stück weit zu entlasten. Aber hier liegen auch Risiken.

Der Einsatz der neuen technischen Möglichkeiten stellt die Gerichte in der Praxis vor zahlreiche neue Rechtsfragen:
•    Was muss bei Einsatz der neuen Technologien beachtet werden?
•    Wo liegen die Grenzen?
•    Was ist zulässig, was nicht?
•    Wo liegen besonders effiziente technische Lösungen für den modernen Gerichtsprozess?

Diesen Fragen wird das Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“, welches das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 700.000 Euro für drei Jahre fördert, in rechtlicher und informationstechnischer Perspektive auf den Grund gehen.

Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts übernehmen die Professoren Christoph Sorge (Lehrstuhl für Rechtsinformatik), Christian Gomille (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht) und Stephan Weth (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht) von der Universität des Saarlandes. Die Anbindung an die gerichtliche Praxis erfolgt über das Ministerium der Justiz durch das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am

Freitag, den 4. Dezember 2020, um 10:00 Uhr
in Saal 1 des Landgerichts Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken

werden die Projektverantwortlichen das Forschungsvorhaben gemeinsam mit dem Staatssekretär der Justiz Roland Theis und dem Bundestagsabgeordneten Markus Uhl, der sich als Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Justizhaushalt maßgeblich für die Förderung des Projekts eingesetzt hat, vorstellen.

Teilnehmer des Podiums werden neben Staatssekretär Roland Theis und dem Bundestagsabgeordneten Markus Uhl sein:
-    Prof. Dr. Christoph Sorge (Lehrstuhl für Rechtsinformatik)
-    Prof. Dr. Stephan Weth (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht)
-    Präsident des Landgerichts Saarbrücken Hans-Peter Freymann
-    Direktor des Amtsgerichts Ottweiler Bernhard Klasen

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl vor Ort als auch online möglich.

Interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Presse werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 3. Dezember 2020, 16:00 Uhr, bei der Pressestelle des Ministeriums der Justiz (presse@justiz.saarland.de) unter Angabe der gewünschten Form der Teilnahme (Präsenz oder online) anzumelden. Die Zugangsdaten für eine Online-Teilnahme werden im Anschluss den Interessenten zur Verfügung gestellt werden.


Medienkontakt:
Marco Kraemer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0681/501-5672
Mail: presse@justiz.saarland.de
Internet: www.justiz.saarland.de