31.03.2020

Engagement für das medizinische System: Hinweise für Beschäftigte

Wie bereits im Schreiben des Präsidenten angekündigt, unterstützt die Universität des Saarlandes den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Helferinnen und Helfer des Universitätsklinikums oder anderer Gesundheitseinrichtung in der Bewältigung der Krisensituation. Bei der dafür eventuell nötigen Freistellung sind einige Punkte zu beachten. Dazu gibt das Personal-Dezernat folgende Hinweise.

Zur Unterstützung des Universitätsklinikums des Saarlandes können Sie sich über folgenden Link als Helferin oder Helfer anmelden: https://forms.gle/q2VgqdVUERdcaXX86 Hier wird mit einem kurzen Fragebogen geklärt, welche Unterstützung Sie leisten können und wie Sie erreichbar sind.

Auch das Klinikum Saarbrücken auf dem Winterberg sucht dringend Helfer, nicht nur aus dem medizinischen Bereich. Interessierte Studierende finden in diesem Aufruf (pdf)  weitere Informationen. Auch andere Interessierte können sich per Mail mit persönlichen Angaben wie Name, Vorname, telefonische Erreichbarkeit und beruflichen Hintergrund melden: winterberghelfer(at)klinikum-saarbruecken.de

Darüber hinaus finden Sie hier den Aufruf der Landesregierung für Hilfeleistungen mit Links auf weitere Initiativen.

Eine Unterstützung über eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Nebentätigkeit hinaus ist für Personen, die in den Notbetrieb der Universität eingebunden sind, nicht möglich. Nicht in den Notbetrieb eingebundene Mitarbeitende hingegen können gegebenenfalls, bei Weiterzahlung des Entgelts, von ihren Verpflichtungen gegenüber der Universität in einem mit der oder dem Vorgesetzten abgesprochenen Umfang und Zeitraum freigestellt werden, um Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung wahrzunehmen. Die Freistellung kann nur auf Basis von Angaben zu Art und Umfang der Unterstützung erfolgen. Eine Freistellung ist somit nur unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:

  • Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ist nicht im Rahmen des Pandemieplans zur Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen vor Ort an der Universität des Saarlandes erforderlich.
  • Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erledigt weiterhin wie mit der oder dem Vorgesetzten vereinbart, die im Homeoffice möglichen Tätigkeiten im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages.
  • Der oder die direkte Vorgesetzte hat dem Anliegen des Mitarbeitenden zugestimmt.
  • Es wird von dem oder der direkten Vorgesetzten gegenüber dem Mitarbeitenden klargestellt und von diesem bestätigt, dass er sein Engagement im Rahmen der Bewältigung der Pandemie als Freizeitbeschäftigung oder Nebentätigkeit wahrnimmt und keine Haftungsverpflichtung der Universität des Saarlandes gegeben ist.
  • Ein Versicherungsschutz über die Universität des Saarlandes besteht während der Ausübung dieser Tätigkeiten nicht.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel unfallversichert wie der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, die DGUV, in einer aktuellen Pressemitteilung erläutert.