Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geregelt. So müssen Personen, die damit beschäftigt sind, eine entsprechende Sachkunde nachweisen.
Diese Sachkundenachweise waren bislang unbegrenzt gültig. Mit der Novellierung der ChemVerbotsV im Jahr 2017 kam aber eine wesentliche Neuerung: Der Sachkundenachweis ist nunmehr zeitlich begrenzt und muss nach spätestens 6 Jahren durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung erneuert werden.
Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 01.07.2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen.
Die Universität des Saarlandes, Zentrum für lebenslanges Lernen (ZelL), wurde mit Bescheid vom 04.07.2019 durch das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz als Einrichtung zur bundesweiten Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 2 der ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 für die umfassende Sachkunde anerkannt und bietet eine eintägige Fortbildung zum Erhalt der umfassenden Sachkunde an.
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Inhaber des (eingeschränkten) Sachkundenachweises nach §11 ChemVerbotsV (bzw. §5 der alten ChemVerbotsV),
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind und
- Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter sowie Gefahrstoffbeauftragte.
Weitere Infos und Anmeldung auf dieser Webseite.