28.04.2020

Internationale Studierende dürfen fürs Studium einreisen, wenn ihre Anwesenheit notwendig ist

Die Frage des Grenzübertritts ist geklärt: Ein Studium an der Universität wird als dringender Einreisegrund anerkannt, sofern die persönliche Anwesenheit der Studierenden erforderlich ist. Studentinnen und Studenten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen - wenn der Präsenzbetrieb der Universität wieder aufgenommen ist – in diesem Fall für ihr Studium nach Deutschland einreisen beziehungsweise pendeln.

Dies geht aus einer Mitteilung der Bundespolizei hervor. Da die dringenden Einreisegründe unter Vorlage von Belegen glaubhaft gemacht werden müssen, benötigen internationale Studierende eine Bescheinigung der Universität, aus der hervorgeht, dass die Universität als solche wieder geöffnet ist, Unterricht anbietet und die Anwesenheit der Studierenden für den Studienerfolg erforderlich ist.
Wegen der Bescheinigung können sich Studierende an das Welcome Center des International Office wenden:
E-Mail: welcome(at)io.uni-saarland.de , Tel.: +49 681 302-71128

Die Studierenden müssen zusätzlich zu der Bescheinigung ihren Studentenausweis bei sich führen sowie, soweit möglich, einen Stundenplan, der die zu besuchenden Veranstaltungen ausweist. Zu beachten ist weiterhin, dass zur Einreise die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen (beispielsweise Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere und gegebenenfalls erforderliches Visum).

Alle aus dem Ausland einreisenden Studierenden - mit Ausnahme von Grenzpendlern - müssen eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten. Sie haben die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt zu melden.