Dies geht aus einer Mitteilung der Bundespolizei hervor. Da die dringenden Einreisegründe unter Vorlage von Belegen glaubhaft gemacht werden müssen, benötigen internationale Studierende eine Bescheinigung der Universität, aus der hervorgeht, dass die Universität als solche wieder geöffnet ist, Unterricht anbietet und die Anwesenheit der Studierenden für den Studienerfolg erforderlich ist.
Wegen der Bescheinigung können sich Studierende an das Welcome Center des International Office wenden:
E-Mail: welcome(at)io.uni-saarland.de , Tel.: +49 681 302-71128
Die Studierenden müssen zusätzlich zu der Bescheinigung ihren Studentenausweis bei sich führen sowie, soweit möglich, einen Stundenplan, der die zu besuchenden Veranstaltungen ausweist. Zu beachten ist weiterhin, dass zur Einreise die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen (beispielsweise Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere und gegebenenfalls erforderliches Visum).
Alle aus dem Ausland einreisenden Studierenden - mit Ausnahme von Grenzpendlern - müssen eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten. Sie haben die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt zu melden.
28.04.2020