Neben den weiterhin gültigen Regelungen für den Krankheitsfall in Prüfungen möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei einer PCR-Test bestätigten Corona-Infektion und Nichtteilnahme der Klausur wirksam von der Klausuranmeldung zurückgetreten werden kann.
Wir empfehlen weiterhin, dass sich Studierende bei einer Corona-Infektion freiwillig isolieren.
Im Fall einer unklaren Erkältung dürfen auch gerne weiter Masken getragen werden.