11.03.2020

Regelungen für Personen aus Risikogebieten wie der grenznahen Region Grand Est

Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten des Coronavirus, zu denen auch die französische Region Grand Est zählt, wird der Zugang zu den Standorten der Universität bis auf Weiteres nicht gestattet. Die Vorgesetzten in allen Bereichen sind gebeten, Personen in ihrem Verantwortungsbereich darüber zu informieren. Für Personen, die aus einem der Risikogebiete zurückkehren, gilt die Pflicht zu einer 14-tägigen Absenz.

Weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Coronavirus-Pandemie finden Sie auf der folgenden Webseite, die in den kommenden Wochen laufend aktualisiert wird: www.uni-saarland.de/coronavirus