29.04.2020

Uni-Beschäftigte und Studierende aus "Grand Est" haben wieder Zugang zum Uni-Campus

Uni-Beschäftigte und Studierende mit Wohnsitz in der französischen Region Grand Est dürfen wieder den Uni-Campus in Saarbrücken und Homburg besuchen. Das Präsidium der Universität hat für Uni-Mitarbeiter mit Wirkung zum 20. April die Sonderregelung aufgehoben, nachdem das Robert-Koch-Institut die Region Grand Est und alle anderen Risikogebiete nicht mehr extra gelistet hat. Studierende und Uni-Beschäftigte aus Lothringen benötigen eine Pendlerbescheinigung, um die Grenze zu passieren.

Beschäftigte der Universität des Saarlandes, die ihren Wohnsitz in der Region Grand Est haben und während des eingeschränkten Funktionsbetriebs auf dem Universitätscampus tätig werden müssen, erhalten von der Personalabteilung die notwendigen Unterschriften auf den Pendlerbescheinigungen. Um von Frankreich nach Deutschland zu pendeln, sollte man dieses Formular "Justificatif de déplacement professionnel"  ausfüllen. Für die Gegenrichtung gilt dieses Formular des saarländischen Wirschaftsministeriums. Beide Formulare müssen ausgefüllt an das Personal-Dezernat P geschickt werden, das es dann unterschrieben zurücksendet: personal(at)uni-saarland.de

Studierende der Saar-Universität mit Wohnsitz in der Region Grand Est, die zum Bibliotheksbesuch oder aus anderen zwingenden Gründen in den kommenden Wochen den Universitätscampus besuchen müssen, können sich für den Grenzübertritt eine Bescheinigung beim Welcome Center des International Office ausstellen lassen:
E-Mail: welcome(at)io.uni-saarland.de , Tel.: +49 681 302-71128

Weitere Informationen zum Thema "Einreise von internationalen Studierende" finden sich in dieser aktuellen News.