16.03.2020

Präsenzbetrieb an der Universität des Saarlandes wird bis 24. April eingestellt

Der Präsenzbetrieb in Lehre, Forschung und Verwaltung an der Saar-Universität wird bis 24. April ausgesetzt, um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Auch sämtliche Präsenzprüfungen werden vorläufig bis zum 24. April ausgesetzt, die Präsenzvorlesungen beginnen voraussichtlich wieder am 4. Mai.

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Die Prüferinnen und Prüfer können in dringend notwendigen Einzelfällen im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt werden. Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten laufender Qualifizierungsarbeiten (wie Hausarbeiten, Bachelor-, Master, Staatsexamensarbeiten) entsprechend im Umfang der Verschiebung anzupassen. Weitere Informationen unter FAQ Lehre und Studium.

Die Forschungsarbeit an der Universität soll so organisiert werden, dass keine Präsenz an den Standorten der Universität des Saarlandes notwendig ist. Zu den Standorten der Universität zählen auch die Forschungslabore der Universität in fremden Räumlichkeiten, wie etwa in Gebäuden des Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS). Wichtige Forschungsinfrastrukturen sind zu gewährleisten. Kritische Forschungstätigkeiten werden soweit möglich umgesetzt. Dazu zählen Tätigkeiten, die mit der Forschung der aktuellen Coronapandemie und der klinisch relevanten Diagnostik zu tun haben. Auch Forschungstätigkeiten, die langfristig schwer zu reorganisieren sind, oder deren Unterbrechung zum Verlust wesentlicher, empfindlicher Daten gehören ebenfalls dazu. Auch sollen besonders komplexe wissenschaftliche und klinische Studien möglichst nicht beeinträchtigt werden.

Die Arbeitsfähigkeit der Universität im Notbetrieb wird sichergestellt auf Basis des Pandemieplans der Universität, der ab morgen in Kraft treten wird und auch weiterführende Notfallplanungen für alle Bereiche der Universität enthält. Die angeordneten Maßnahmen sind getroffen worden vor dem Hintergrund der vom Land zum 17. März angekündigten Schließung des Hochschulbetriebs und der Weiterführung im Sinne eines Notbetriebs. Weitere Informationen unter FAQ Arbeitsrechtliche Aspekte.

Wir bitten um Ihr Verständnis und etwas Geduld. Es wird in dieser Krisensituation dauern, bis alle Detailfragen geklärt werden können. Weitere Informationen finden Sie laufend aktualisiert hier:

www.uni-saarland.de/coronavirus

Bei Fragen rund um den Notbetrieb der Universität wenden Sie sich bitte per Mail an

krisenstab(at)uni-saarland.de