02.05.2020

Universität startet am 4. Mai im eingeschränkten Funktionsbetrieb

Die Universität des Saarlandes wird am 4. Mai auf der Basis des aktualisierten Pandemie-Plans den "eingeschränkten Funktionsbetrieb" aufnehmen. Die Landesregierung wird dazu ihre Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum 4. Mai aktualisieren und den Hochschulbetrieb unter bestimmten Vorgaben gestattet.

Bei einer Pressekonferenz hat die Landesregierung heute ihre aktualisierte Rechtsverordnung  zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgestellt, die am Montag, 4. Mai in Kraft tritt und bis einschließlich 17. Mai gilt. Laut der Medien-Info  dazu gelten folgende aktuelle Bestimmungen: "Der Hochschulbetrieb für staatliche sowie private Hochschulen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen."

Die wesentlichen Tätigkeiten der Universität werden ab 4. Mai vorerst nur sehr eingeschränkt als Präsenzbetrieb an den Standorten stattfinden. Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters beginnen am 4. Mai vorerst als E-Learning-Angebot [weitere Informationen]. Die Forschungslabore werden schrittweise in Betrieb genommen unter Beachtung strenger Hygienevorschriften. Die Verwaltung und Beratungsstellen sind weiterhin per Mail oder telefonisch im Home Office zu erreichen. Einige wichtige Servicestellen werden in der ersten Maihälfte mit Einschränkungen wiedereröffnet werden. Dazu zählen das Welcome Center sowie das Kartenbüro und Studierendensekretariat. Die Universitätsbibliothek wird im Laufe des 4. Mai mit  folgenden Einschränkungen  zugänglich sein. Die meisten Gebäude an den verschiedenen Standorten werden in den kommenden Tagen zugänglich sein (siehe weitere News).

Es gilt das Grundprinzip, dass weiterhin alle Aufgaben, die nicht zwingend an den Standorten der Universität vor Ort erledigt werden müssen, im Homeoffice zu erledigen oder zeitlich nach hinten zu verlagern sind. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen soll möglichst gering gehalten werden.

Für den eingeschränkten Funktionsbetrieb hat der Krisenstab in Abstimmung mit der Hochschulleitung, dem Senat und dem Erweiterten Präsidium den Pandemieplan entsprechend aktualisiert. Alle Bereiche, die im Pandemieplan ihren Notbetrieb bereits skizziert hatten, wurden gebeten, in einem Absatz zu beschreiben, welche Änderungen mit einem eingeschränkten Betrieb gegenüber dem Notbetrieb einhergehen. Der Krisenstab wird am 4. Mai auf Basis der aktualisierten Rechtsverordnung des Landes den Pandemieplan anpassen, auch die Dienstanweisung für die Beschäftigten wird entsprechend aktualisiert und am 4. Mai per Mail verschickt.

Der Pandemieplan soll nach und nach weiter angepasst werde, wenn sich die geltenden Rahmenbedingungen für die Universität erneut ändern. Hier finden Sie die jeweils aktuelle Version des Pandemieplans als pdf (nur uni-intern über VPN-Client): Veröffentlichungen der Universitätsleitung