Anerkannte Vereinigungen von Studierenden haben folgende Rechte im Rahmen der geltenden Bestimmungen an der Universität des Saarlandes und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten:
- auf der Internetpräsenz der Universität des Saarlandes als Vereinigung von Studierenden gelistet zu werden
- Räumlichkeiten der Universität dauerhaft unentgeltlich zu nutzen
- Hörsäle und Seminarräume der Universität für öffentliche oder interne Veranstaltungen unentgeltlich zu nutzen
- nach Zustimmung kann die Vereinigung Infostände an ausgewiesene Stellen betreiben sowie Aushänge an den dafür vorgesehenen Orten platzieren
- sich auf dem Tag der offenen Tür und der Eröffnung des akademischen Jahres in Form eines Standes vorzustellen
- im AStA Druckerzeugnisse, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Vereinigung steht, zu fertigen. Nach Absprache mit dem AStA können Publikationen mit Unterstützung der zuständigen Referate im AStA entwickelt werden. Ebenfalls können Kopien angefertigt werden
- in Publikationen des AStA, insbesondere im Studienführer des AStA, aufgeführt zu werden
- auf eine eigene Website. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende hat die Möglichkeit, beim AStA-Vorsitz der Universität des Saarlandes eine eigene Website zu beantragen. Diese wird über die Server des AStA betrieben
Am 28. August 2020 wurde im Dienstblatt Nr. 46 der Universität des Saarlandes die „Ordnung für Vereinigungen von Studierenden an der Universität des Saarlandes“ (Link zur Ordnung) erlassen. Diese Ordnung sieht vor, dass sowohl neu geschaffene als auch bereits bestehende Vereinigungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, für dessen Durchführung eine vom Studienausschuss eingesetzte Kommission gebildet wird.
Folgende Voraussetzungen muss eine Vereinigung von Studierenden zur Anerkennung demnach erfüllen:
- mindestens 3 (Gründungs-) Mitglieder, die als Studierende an der Universität des Saarlandes immatrikuliert sind
- hauptsächlich immatrikulierte Studierende der Universität als Mitglieder
- Zwecke, Ziele und Tätigkeiten der Vereinigung stehen mit der verfassungsmäßigen Ordnung, dem Gedanken der Völkerverständigung und den allgemeinen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, dem Saarländischen Hochschulgesetz, der Grundordnung sowie dem Leitbild und dem Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes im Einklang.
Was sind Vereinigungen von Studierenden im Sinne dieser Ordnung?
Vereinigungen von Studierenden im Sinne dieser Ordnung sind ohne Rücksicht auf die Rechtsform jegliche Vereinigungen von Studierenden der Universität des Saarlandes, zu denen sich hauptsächlich immatrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes für längere Zeit zur Wahrnehmung gemeinsamer hochschulbezogener Zwecke zusammengeschlossen haben. Hochschulbezogene Zwecke können insbesondere in der Wahrnehmung fachlicher, hochschulpolitischer, sportlicher, musischer oder sozialer Interessen der Mitglieder liegen.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- Der Studienausschuss bestimmt einen Ausschuss, der die Entscheidungsempfehlung vorbereitet, wobei der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin für Lehre und Studium den Vorsitz dieses designierten Ausschusses innehat
- Der Antrag muss schriftlich erfolgen und an den Vorsitz des zuständigen Ausschusses gestellt werden (vp-studium@uni-saarland.de)
- Folgende Unterlagen müssen dabei mitgeliefert werden:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von mind. 3 Mitgliedern
- eine Kurzbeschreibung der Vereinigung mit eigenem Selbstverständnis oder die bereits bestehende Satzung in der aktuellen Fassung
- eine durch den Vorsitz der Vereinigung unterzeichnete Gründungserklärung oder eine Erklärung über den Fortbestand der studentischen Vereinigung (bei bereits bestehenden Vereinigungen)
- Bitte verwenden Sie für den Antrag das hierfür vorgesehene Formular (pdf)
- Der Ausschuss spricht eine Empfehlung an den Studienausschuss aus, der auf dieser Grundlage über die Anerkennung entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. Dem Vorsitz und/ oder den Ansprechpersonen der Vereinigung wird diese Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
Ansprechpartnerin:
Nora Adorf
Dezernat Lehre und Studium
T: +49 681 302-4796
Mail: n.adorf(at)univw.uni-saarland.de