Mitteilungsverordnung (MV)
Wichtige Information für Privatpersonen, die Zahlungen von der UdS erhalten
Die Universität des Saarlandes (UdS) ist gemäß der Mitteilungsverordnung (MV) verpflichtet, bestimmte Zahlungen an Privatpersonen an das Finanzamt zu melden. Diese Regelung gilt auch für nicht im Inland ansässige Personen. Personen ohne Identifikationsnummer (IdNr) müssen diese beantragen (siehe unten) und die Daten im Anschluss der UdS melden. Dies betrifft unter Anderem Zahlungen bei Honorar- oder Lehraufträgen, Gastwissenschaftler*innen, Preisgeldern, Stipendien u.A. Ob diese Regelung für Ihre Aufträge relevant sind, können sie dem unten stehenden Informationsschreiben entnehmen.
Weitere Informationen zur MV
Informationsschreiben für Privatpersonen
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Steuern zur Verfügung unter
steuer[at]univw.uni-saarland.de
Gesetzliche Grundlagen (externe Links)
Online-Formular zur Mitteilungsverordnung
Seit 01.01.2025 ist die UdS zur Mitteilung der Identifikationsnummer (IdNr) nach § 139b der Abgabenordnung (AO) sowie von Name, Adresse und des Geburtsdatums des/der Zahlungsempfängers/in an die Finanzbehörden verpflichtet. Sollten Sie von der UdS Zahlungen erhalten, füllen Sie bitte den Fragebogen aus, damit Ihre Daten entsprechend den Vorgaben der MV hinterlegt und im Falle einer Mitteilungspflicht an die Finanzbehörde gemeldet werden können.
In dem Fall, dass Sie mehrfach Zahlungen von der UdS erhalten, genügt künftig die einmalige Zusendung der angefragten Daten. Dies gilt auch, wenn Sie von verschiedenen Stellen der Universität Zahlungen erhalten und möglicherweise mehrfach um das Ausfüllen dieses Fragebogens gebeten werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Die Datenschutzerklärung finden Sie oben auf dieser Seite.
Sonderfall: Ich habe keine IdNr
Ihnen liegt keine IdNr vor?
Das Nichtvorliegen einer IdNr führt nicht zum Unterbleiben einer Meldung. Sollten Sie keine IdNr besitzen, da Sie beispielsweise nicht in Deutschland gemeldet sind, sind Sie verpflichtet, eine IdNr zu beantragen, damit eine Meldung durch die UdS erfolgen kann. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anfragen zur Thematik der Angabe von IdNrn von meldepflichtigen Personen ohne IdNr mit Wohnsitz im Ausland im Rahmen der MV liegt bei den Finanzämtern. Entsprechende Anfragen können bei dem für die UdS zuständigen Finanzamt gestellt werden:
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Sulzbach
Vopeliusstraße 8
66280 Sulzbach
E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de
Ausfüllhilfe zur IdNr beim BZSt
Ausfüllhilfe Antrag IdNr DE Hilfestellung zum Antrag einer IdNr in deutscher Sprache
Ausfüllhilfe Antrag IdNr EN Hilfestellung zum Antrag einer IdNr in englischer Sprache