Änderungen

Ansprechpartnerin

Myriam Baum
Geb. A4 4, Zi. 1.02
Tel.: 0681 302-4792
myriam.baum(at)uni-saarland.de

 

Sie möchten ein bestehendes Studienangebot verändern?

Neben der sog. Neueinrichtung von (weiterbildenden) Studiengängen und studienbegleitenden sowie weiterbildenden Zertifikaten, gibt es – je nach Art und Umfang der Änderung – zwei Arten der Studienangebotsänderung:

  1. Wesentliche Änderung: Die Akkreditierung eines Studienangebots wird aus Studienqualitätsgesichtspunkten dann notwendig, wenn eine Änderung vorgenommen wird, die Auswirkungen auf das Wesen eines Studienangebots hat (wesentliche Änderung). Eine solche Änderung stößt das Verfahren der Neukonzeption an und durchläuft – ebenso wie die Neueinrichtungs-Verfahren – im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens den gesamten Gremienweg (Fakultätsrat, Studienausschuss, Senat und Hochschulrat). Dieser schließt mit der Verleihung des UdS-Qualitätspasses und – bei Bachelor- und Master-Studiengängen – zusätzlich der Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates ab.
  2. Nicht-wesentliche Änderung: Bei dieser Form des Änderungsprozesses wird vom Qualitätsbüro geprüft, ob die Erfüllung der Qualitätskriterien durch die Änderung beeinträchtigt ist. Es wird jedoch kein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Aus diesem Grund durchläuft das Verfahren der nicht-wesentlichen Änderung einen kleineren Gremienweg, bei welchem Senat und Hochschulrat nicht involviert werden.