Betriebsruhe

Die Universität des Saarlandes wird bis auf Wideruf aufgrund der beschlossenen Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen sein1). In dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass Service- und Versorgungsangebote der Universität nur sehr eingeschränkt verfügbar sein werden. Achten Sie bitte auch selbst darauf, dass die Arbeitsbedingungen im oben genannten Zeitraum für Sie erträglich bleiben.
Für die von der Betriebsruhe betroffenen Tage wird Ihnen grundsätzlich Urlaub abgebucht:
- 2021/2022: 4 Arbeitstage
- 2022/2023: 4 Arbeitstage
- 2023/2024: 3 Arbeitstage
- 2024/2025: 2 Arbeitstage
Sollten Sie von den im Präsidiumsprotokoll genannten Alternativen Gebrauch machen oder Ihre Anwesenheit dienstlich notwendig sein, teilen Sie dies bitte dem Dezernat Personal per E-Mail (personal(at)uni-saarland.de) mit, damit Ihr Urlaub zurück gebucht werden kann.
1) Präsidiumsbeschluss vom 09.09.2021
Das Präsidium beschließt bis auf Widerruf eine jährliche Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn bis zu 4 Arbeitstage betroffen sind.
Grundsätzlich wird diese Zeit auf den Erholungsurlaub angerechnet. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete/genehmigte Mehrarbeit/ Überstunden möglich. In Bereichen mit Arbeitszeiterfassung kann Zeitguthaben im Rahmen der Dienstvereinbarung über die Einteilung der täglichen Arbeitszeit an der UdS, eingesetzt werden. Für Alle besteht auch die Möglichkeit, in Einvernehmen mit dem/der Vorgesetzten die Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten. Die Vor- oder Nacharbeit wird von der/dem Vorgesetzten protokolliert (gem. § 16 Abs. 2 ArbZG bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Std. Aufbewahrung von min. 2 Jahren).
Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Dezernat P – Personal
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Besuchsadresse:
Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken
Der Briefkasten der Universität des Saarlandes im Meerwiesertalweg befindet sich am Haupteingang.