Praktikum
- freies Praktikum
- Praktikum im Rahmen der Fachoberschule
- Praktikum im Rahmen des Studiums
- Schülerbetriebspraktikum
Hinweis:
Der Mindestlohn gilt unter folgenden Voraussetzungen auch für Praktikanten:
- freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung länger als 3 Monate
- freiwilliges Praktikum nach Ausbildungs-/Studiumsende
Ein freiwilliges oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als 3 Monate dauert, ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Hier können Sie herausfinden, ob ein Praktikum unter den Mindestlohn fällt. Weitere Informationen finden Sie im Mindestlohngesetz - MiLoG oder auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.Gemeinsame Auslegung und Praxishinweise zur Anwendung des Mindestlohngesetzes im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (.pdf)
Praktikum am Standort Homburg
Bitte beachten Sie, dass am Standort Homburg zusätzlich noch der Masernschutz nachgewiesen werden muss, vorher ist der Beginn des Praktikums nicht möglich.
Ab dem 16.03.2022 muss bei einem Praktikum auch ein Corona Immunitätsnachweis erbracht werden. Diesen muss der/die Praktikant*in beim Dezernat P einreichen.
Kontakt
Anne Becker
Tel.: 0681 302-2245
E-Mail: personal(at)uni-saarland.de
Besucheranschrift:
Standort Meerwiesertalweg
BT 1, Ebene 6, Raum 2
66123 Saarbrücken
Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Dezernat Personal
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Dezernat P – Personal
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Besuchsadresse:
Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken
Der Briefkasten der Universität des Saarlandes im Meerwiesertalweg befindet sich am Haupteingang.