Praktikum

Auf dieser Seite finden Sie Informationen bzgl. der Rahmenbedingungen von Praktika an unserer Universität. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die genannte Ansprechperson aus dem Dezernat Personal.

Praktikumsarten

Hinweise zur Praktikumsvergütung

Hinweise zu Praktika am Standort Homburg

Praktikumsarten

An unserer Universität können grundsätzlich die folgenden Arten von Praktika absolviert werden. Dabei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich unbezahlte Praktika anbieten. Weitere Infos zur Praktikumsvergütung finden Sie im nächsten Abschnitt.

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges / freies Praktikum ist an der Universität des Saarlandes prinzipiell möglich. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Praktikum darf eine Länge von 3 Monaten nicht überschreiten, da sonst der Mindestlohn anfällt. Freiwillige Praktika sind bei der Universität des Saarlandes generell unbezahlt.
  • Es darf nicht bereits ein Praktikum im gleichen Bereich absolviert worden sein.
  • Zur Vertragsgestaltung wird eine einfache Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeitraum des Praktikum) benötigt.

Versicherung:
Das Präsidium hat in seiner 474. Sitzung am 19.04.2012 beschlossen, "dass auch freiwillige, nicht anderweitig gesetzlich unfallversicherte Praktikanten an der Universität beschäftigt werden können."

Schüler*innenbetriebspraktikum

An der Universität des Saarlandes können Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Fakultäten ein zwei- bzw. dreiwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Ableistung des Praktikums bei der Universität des Saarlandes muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorliegen.
  • Die (verantwortliche) Betreuung der Schülerin bzw. des Schülers während des Praktikums muss gewährleistet sein.
  • Die Bescheinigung der Schule über das Praktikum muss der Einrichtung vorliegen.

Bewerbungen für das Absolvieren Schüler*innenpraktikums gehen direkt bei Ihrem Bereich ein. Bitte geben Sie den Bewerbenden Rückmeldung, ob ein Praktikum im gewünschten Zeitraum realisierbar ist und welche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden sollen. Bei Fragen unterstützt Sie unsere Ansprechperson aus dem Dezernat Personal.

Pflichtpraktikum im Rahmen der Fachoberschule

Bewerbungen für Pflichtpraktika im Rahmen der Fachoberschule gehen zentral bei dem Dezernat Personal ein. Dieses kommt bei einer eventuellen Passung der Bewerbung auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen unsere Ansprechperson für Praktika zur Verfügung.

Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums

Bewerbungen für das Absolvieren eines Pflichtpraktikums im Rahmen eines Studiums gehen direkt bei Ihrem Bereich ein.

Bitte geben Sie den Bewerbenden Rückmeldung, ob eine Passung besteht, ein Praktikum im gewünschten Zeitraum realisierbar ist und welche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden sollen. Bei Fragen unterstützt Sie unsere Ansprechperson aus dem Dezernat Personal.

Hinweise zur Praktikumsvergütung

Hinweis: Bei der Universität des Saarlandes sind Praktika jeglicher Art unvergütet, da es keine Grundlage gibt, auf der eine Vergütung ausgezahlt werden kann.
Vor diesem Hintergrund müssen die Regelungen zum Mindestlohn beachtet werden, damit nicht ggf. eine Bezahlung wegen Missachtung des Gesetzes anfällt. Unter folgenden Voraussetzungen würde auch bei Praktika der Mindestlohn Berücksichtigung finden:

  • freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung länger als 3 Monate
  • freiwilliges Praktikum nach Ausbildungs-/Studiumsende

Ein freiwilliges oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als 3 Monate dauert, ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten. Hier können Sie herausfinden, ob ein Praktikum unter den Mindestlohn fällt. Weitere Informationen finden Sie im Mindestlohngesetz - MiLoG oder auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Gemeinsamen Auslegung und Praxishinweise zur Anwendung des Mindestlohngesetzes im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Praktikum am Standort Homburg

Bitte beachten Sie, dass am Standort Homburg zusätzlich noch der Masernschutz nachgewiesen werden muss, vorher ist der Beginn des Praktikums nicht möglich.

Formular

Ihr Kontakt

Anne Becker
Tel.: +49 (0)681 302-2245
personal(at)uni-saarland.de

Postanschrift:

Universität des Saarlandes
Dezernat P – Personal
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Besuchsadresse:

Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken

Der Briefkasten der Universität des Saarlandes im Meerwiesertalweg befindet sich am Haupteingang.