AI, Legal Tech and IT Criminal Law (seminar)

Inwieweit geraten strafrechtliche Zurechnungsmodelle angesichts "Künstlicher Intelligenz" auf den Prüfstand? Welche Einsatzmöglichkeiten bieten sich für "Legal Tech" im Strafverfahren? Welche Antworten liefert das Strafrecht auf aktuelle Erscheinungsformen des IT-Strafrechts? Diese und weitere Fragestellungen der Auswirkungen von sogenannter "Künstlichen Intelligenz" auf das Strafrecht, des Einsatzes von "Legal Tech" im Strafverfahren und des IT-Strafrechts widmet sich ein Seminar im Sommersemester 2023. Das Seminar richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaften, insbesondere an Studierende der Schwerpunktbereiche 6 und 9, an Studierende des LL.M.-Studiengangs "Informationstechnologie und Recht" und an IT-affine Jurastudent*innen aller Semester. Nähere Informationen zum Seminar finden Sie hier.

Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Vorbesprechung (hybrid) am 17.04.2023 um 17:30 Uhr. 
Achtung! Geänderter Besprechungsort: Die Vorbesprechung findet in Geb. B4.1, Raum 0.21 statt!

Zur Zeit ist das Seminar bereits vollständig ausgebucht. Sie können sich aber unter dem folgenden Link zur Warteliste eintragen. 

 

Anmeldung Warteliste

 

Themengebiete

Zu den Themengebieten des Seminars zählen u.a.:

  • »Lieber den alten Opa statt das junge Mädchen!« – zur Programmierung selbstfahrender Kraftfahrzeuge im Hinblick auf Dilemma-Situationen
  • Ist die Zahlung von Lösegeldern bei Ransomware strafbar?
  • »Künstliche Intelligenz« als Richter? – Grenzen technischer Entscheidungsfindung im Strafprozess
  • »Künstliche Intelligenz« als Filter gegen Hasskriminalität im Internet