... Einstellungsverfahren

Personalbeschaffung - Verwaltungs- und technisches Personal

Einstellungsverfahren

Einstellungsauftrag

Bitte reichen Sie rechtzeitig (Bearbeitungsfrist von 7 Wochen) vor dem beabsichtigten Einstellungstermin einen Einstellungsauftrag ein. Alleine schon der Personalrat hat (nach Vorliegen der vollständigen Informationen) gesetzlich zwei Wochen Zeit, seine Entscheidung zu treffen.

Auftragsformular

Bitte verwenden Sie unter den Formularen für verwaltungs- und technisches Personal den Auftrag zur Beschäftigung(NEU!!!).

Bitte fügen Sie dem Auftrag bei:

  • alle Bewerbungen
  • die Mehrfertigungen der Schreiben an die Konkurrenten/innen (mit der Information, dass deren Einstellung nicht beantragt wird).

Einstellungszusagen

Sobald Ihr vollständiger Einstellungsauftrag vorliegt, wird das Dezernat Personal den Personalrat beteiligen und nach dessen Zustimmung die Einstellungszusage erteilen.

Verbindliche (Einstellungs-)Zusagen können von Ihnen als beantragende Stelle nicht gegeben werden!

 

Bei befristeten Beschäftigungen wird das Dezernat Personal für eine Vertragsunterzeichnung vor Arbeitsbeginn sorgen.

 

Bewerbungsunterlagen werden im Dezernat Personal ca. 3 Monate aufbewahrt und danach datenschutzgerecht entsorgt.

Betriebsärztlicher Dienst

Bitte füllen Sie für Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihren neuen Mitarbeiter den Fragebogen zur Gesundheitsvorsorge und dem Arbeitsschutz aus und leiten ihn an den zuständigen betriebsärztlichen Dienst weiter.