Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die von Arbeitgebenden für die Arbeitnehmenden angelegt werden. Welche Form solche Leistungen haben können, ist dabei im fünften Vermögensbildungsgesetz definiert.
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen (vwL) richtet sich nach der Art der Beschäftigung. Dabei ist die Höhe der vwL gesetzlich oder tariflich geregelt.
Beschäftigungsgruppe | Höhe der vermögenswirksamen Leistungen für jeden vollen Kalendermonat | Gesetzliche Grundlage & weitere Informationen |
Beamtinnen und Beamte | 6,65 Euro | Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte |
Tarifbeschäftigte | 6,65 Euro | §23 im Tarifvertrag der Länder (TV-L) |
Auszubildende | 13,29 Euro | §15 im Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) |
Sie möchten vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?
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