Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die von Arbeitgebenden für die Arbeitnehmenden angelegt werden. Welche Form solche Leistungen haben können, ist dabei im fünften Vermögensbildungsgesetz definiert.

Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen (vwL) richtet sich nach der Art der Beschäftigung. Dabei ist die Höhe der vwL gesetzlich oder tariflich geregelt. 

BeschäftigungsgruppeHöhe der vermögenswirksamen Leistungen für jeden vollen KalendermonatGesetzliche Grundlage & weitere Informationen
Beamtinnen und Beamte6,65 EuroGesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte
Tarifbeschäftigte6,65 Euro§23 im Tarifvertrag der Länder (TV-L)
Auszubildende13,29 Euro§15 im Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG)

 

Sie möchten vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?

Übermitteln Sie bitte das Informationsschreiben zu Ihrem Sparvertrag von Ihrer Bank, Bausparkasse o. ä. an Ihre zuständige Ansprechperson in der Lohnbuchhaltung. Sollten Sie diese noch nicht kennen, finden Sie sie hier.

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