FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Gasthörerstudium

Was ist ein Gasthörerstudium?

Ein Gasthörerstudium ermöglicht es Personen, einzelne Veranstaltungen oder Kurse an einer Hochschule zu besuchen, ohne dabei einen Abschluss anzustreben. Gasthörer haben keinen offiziellen Studierendenstatus und sind in der Regel nicht zur Teilnahme an Prüfungen oder zur Erbringung von Studienleistungen verpflichtet.

Wer kann als Gasthörer studieren?

Grundsätzlich kann jeder als Gasthörer an einer Hochschule studieren, der die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Die Zulassungsvoraussetzungen können je nach Hochschule unterschiedlich sein. An der Universität des Saarlandes wird nur die Einschreibung in das Gasthörerstudium und die damit verbundene Zahlung einer Gebühr vorausgesetzt.

Was sind die Vorteile eines Gasthörerstudiums?

Ein Gasthörerstudium an der Universität des Saarlandes bietet die Möglichkeit, sich fachlich wissenschaftlich weiterzubilden und sich ein umfassenderes Wissen in einem bestimmten Bereich oder in einer Vielfalt von Wissensgebieten anzueignen. Es kann auch dazu dienen, sich auf ein späteres Studium oder eine berufliche Veränderung vorzubereiten. Gasthörer können von den Vorlesungen und dem Austausch mit anderen Studierenden profitieren, ohne den Druck eines regulären Studiums zu haben.

Welche Kosten fallen für ein Gasthörerstudium an?

Die Gebühr für ein Gasthörerstudium beträgt an der Universität des Saarlandes pro Semester:

grundsätzlich:

bei einer Teilnahme an bis zu 6 SWS = 110,– Euro
bei einer Teilnahme an mehr als 6 SWS = 155,– Euro

für Ersteinschreiber:

bei einer Teilnahme an bis zu 4 SWS = 80,– Euro

Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen:

Sofern keine gesonderte Regelung vorliegt, fällt für die Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen – welche im Rahmen des Gasthörerstudiums belegt werden dürfen – die Zahlung der Gebühr von 155,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr an.

Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,30 Euro erhoben.

(Achtung! Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen gemäß §16 (2) des saarländischen Hochschulgebührengesetzes.)

Muss ich als Gasthörer auch Prüfungen ablegen?

Grundsätzlich erbringen Gasthörer keine Studienleistungen, bzw. Gasthörer legen keine Prüfungen ab. Es kann jedoch sein, dass eine Teilnahme an Prüfungen auf freiwilliger Basis möglich ist. In diesem Fall müssen vorab alle Anforderungen und Vorgaben sowohl mit dem Zentrum für lebenslanges Lernen als auch dem Prüfungsfach geklärt werden.

Wie meldet man sich als Gasthörer an?

Damit Sie am Gasthörerstudium an der Universität des Saarlandes teilnehmen können, ist die Einschreibung Voraussetzung. Das Formular kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Die zur Auswahl stehenden Veranstaltungen finden Sie im Studeinführer Weiterbildung.

Einschreibung

Studienführer Weiterbildung

Wie lange kann man als Gasthörer studieren?

Die Dauer des Gasthörerstudiums ist in der Regel nicht begrenzt.

Muss ich mich als Gasthörer exmatrikulieren, wenn ich nicht mehr weiter studieren möchte?

Wenn Sie kein Interesse daran haben, das Gasthörerstudium fortzusetzen, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren oder in einer anderen Form abmelden. Die Einschreibung ins Gasthörerstudium gilt immer nur für ein Semester.

Nehme ich als Gasthörer den Studierenden einen Platz weg?

Nein. Gasthörer sind in der Regel nur zu Veranstaltungen (meist Vorlesungen) zugelassen, die über ein entsprechendes Platzkontingent verfügen.

Welche Veranstaltungen darf ich als Gasthörer besuchen?

Als Gasthörer dürfen Sie an zahlreichen regulären Veranstaltungen der Universität des Saarlandes teinehmen. Dies können z.B. Seminare, Workshops, Vorlesungen, Übungen oder Ringvorlesungen sein. Zudem bietet das Zentrum für lebenslanges Lernen spezielle Kurse an, die besonders auf die Bedürfnisse von Gasthörern zugeschnitten sind. Alle für Gasthörer freigegebenen Veranstaltungen finden Sie im Studienführer Weiterbildung des Zentrums für lebenslanges Lernen.

Darf ich als Gasthörer auch an Online-Veranstaltungen teilnehmen?

Im Rahmen des Gasthörerstudiums ist die Teilnahme an Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen möglich. So können Sie vor Ort neue Kontakte knüpfen, aber auch bequem von zu Hause aus oder sogar auf Reisen studieren.

Wie viele Veranstaltungen darf ich als Gasthörer besuchen?

Als Gasthörer dürfen Sie so viele Veranstaltungen besuchen, wie Sie möchten. Je nach Umfang der ausgewählten Veranstaltungen ist nur eine andere Gebühr fällig (-> siehe "Welche Kosten fallen für ein Gasthörerstudium an?").

Was kann ich tun, wenn ich an Online-Veranstaltungen teilnehmen möchte, aber noch keine Erfahrungen damit habe?

Vor Semesterbeginn gibt es spezielle Einführungen (auch Onboardingveranstaltungen genannt) für Studierende und Gasthörer, die Sie mit den Lernplattformen und Videokonferenzprogrammen an der Universität des Saarlandes vertraut machen. Außerdem können Sie sich während der Öffnungszeiten des Geschäftszimmers beim Zentrum für lebenslanges Lernen beraten und unterstützen lassen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch (0681/302 3533) oder per Mail an zell[at]uni-saarland.de.

Eine allgemeine Einführung ins (digitale) Gasthörerstudium bietet das Zentrum für lebenslanges Lernen regelmäßig an. Die Termine finden Sie auf unserer Startseite.

Wie kann ich meine UdS-Karte verlängern?

Eine kurze Email an das Kartenbüro ist völlig ausreichend. Bitte geben Sie Ihre Matrikel- und Kartennummer an. Voraussetzung ist, dass Sie für das Semester der Freischaltung als Gasthörer/in eingeschrieben sind.

Alternativ können Sie auch Ihre Kartennummer auf dem Antrag zur Anmeldung als Gasthörer/in vermerken.

Universität des Saarlandes | Zentrum für lebenslanges Lernen
Campus A4 2 | 66123 Saarbrücken
Erreichbarkeit Mo–Do von 9–14 Uhr und Fr von 9–12 Uhr
zell-gh[at]uni-saarland.de | Tel. 0681 302-3533