Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen Mobilitätszuschuss

  • Sie müssen Staatsangehöriger eines Programmlandes sein oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land haben oder offiziell als Flüchtling oder als staatenlos anerkannt sein. Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert.
  • Sie müssen regulär an der Universität des Saarlandes einge­schrieben sein.
  • Sie müssen mindestens Ihr erstes Studienjahr an der Saar-Uni erfolgreich absolviert haben.
  • Sie müssen über ausreichende bis gute Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache der Gasthochschule verfügen.
  • Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums muss mindestens drei Monate und darf höchstens zwölf Monate betragen.
  • Die von Ihnen für den Auslandsaufenthalt ausgewählte Partner­hochschule muss eine gültige Erasmus-Universitätscharta besitzen und mit der Saar-Uni eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben.