Vorbereitung
- Sie erhalten alle Unterlagen zur Förderung von Ihrer Fachkoordination
- Geben Sie die Annahmeerklärung bei der Fachkoordination ab
- Sie erhalten eine Erasmus-Bescheinigung (dreisprachige Erklärung)
- Sie erstellen ein Learning Agreement (Studienvertrag)
- Sie schließen eine Fördervereinbarung mit dem Internation Office ab
Sie müssen für die Zeit Ihres Erasmus+ Aufenthaltes an der Saar-Uni eingeschrieben sein! Sie können sich aber unter Umständen für die Zeit beurlauben lassen. Der Erasmus+ Aufenthalt wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Eine Beurlaubung ist nicht verpflichtend.
Bitte klären Sie im Falle einer Beurlaubung Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen und Teilnahme an Prüfungen mit Ihrem Prüfungssekretariat und dem Fachkoordinator.
Bei einer Beurlaubung können Sie die Rückerstattung der Gebühr für das Semesterticket beantragen. Informationen und das Antragsformular erhalten Sie beim AStA.
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für alle 24 Amtssprachen der EU zu Verfügung.
Diesen Test müssen alle Studierenden (außer Muttersprachler) sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt in der Arbeitssprache des Gastlandes absolvieren. Die Durchführung des Sprachtests erfolgt online und ist kostenlos.
Der Test stellt kein Auswahlkriterium für eine Förderung dar. Er dient der Dokumentation des aktuellen Sprachstandes der Teilnehmer. Er wird sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt durchgeführt, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und Fortschritte beim Spracherwerb erfassen zu können.
Diese systematische, europaweite Überprüfung der Entwicklung der Sprachkompetenz der Teilnehmer ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+. Die zwischen Partnerhochschulen getroffenen Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevels sind nicht mit diesem Test zu verwechseln.
Krankenversicherung
In EU-Ländern besteht Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Behandlungskosten in EU-Staaten übernimmt, reicht aus. Die Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch:
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: die Europäische Krankenverischerungskarte (EHIC-Card). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte.
- bei privater Krankenversicherung: eine Bescheinigung, am besten auf Englisch.
Da jedoch nicht immer die komplette Deckung von Auslandsbehandlungen gewährleistet ist, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
DAAD-Gruppenversicherung
Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über die Gruppenversicherung des DAAD versichern lassen. Diese beinhaltet eine günstige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.