Sprachkurse

Studierende und Doktoranden können zur Durchführung von Sprachkursen im Ausland gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um eine Nicht-Schulsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch etc.) handelt. Grundkenntnisse der Sprache müssen vorhanden sein (mind. Stufe A2 des Europ. Referenzrahmens) ebenso wie ein eindeutiger Bezug zum Studium bzw. zur Promotion. Es können nur Kurse ab 25 Wochenstunden gefördert werden.

Gefördert werden nur Sprachkurse, die von anerkannten Hochschulen, vorzugsweise Partnerhochschulen der UdS, angeboten werden. Kurse privater Träger werden nicht gefördert. Eine weltweite Übersicht über Sprachkurse an Universitäten finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Es kann ein Zuschuss zu den Sprachkursgebühren in Höhe von 500 Euro pro Monat beantragt werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Um Ihre Bewerbung selbst auf Vollständigkeit zu überprüfen, benutzen Sie bitte die Checkliste zum Abhaken. 

  • Wenn Sie bereits für eine Partneruni nominiert worden sind, müssen Sie nur noch die Bewerbungsunterlagen als einzelne pdf fristgerecht an Herrn Heintz schicken.
  • Die Bewerbung für Nicht-Partnereinrichtungen muss fristgerecht über das online Bewerbungsportal des International Office erfolgen

Eine Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:

  1. Antragsformular - nur am PC und nicht handschriftlich auszufüllen unter Angabe der exakten Anfangs- und Endtage des Aufenthalts. Es kann nur ein Kurs in einem Zielland eingetragen werden.
  2. Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Vorabzulassung zum Master (s. Allg. Voraussetzungen)
  3. Lebenslauf
  4. Nachweis über das bisherige Studium / Notenübersicht (Ausdruck aus dem LSF oder bestätigtes transcript of records)
  5. ausführliches Motivationsschreiben über Gründe und Inhalte des Auslandsaufenthalts
  6. Empfehlungsschreiben (kann direkt per Email oder per Hauspost an Herrn Heintz geschickt werden)
  7. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der Unterrichts-/​Arbeitssprache des Gastlandes (mind. B2 GER, bei Förderung von Sprachkursen mind. A2). Der Nachweis erfolgt entweder durch standardisierte Sprachtests, z.B. UNICERT, DELE, TOEFL oder die Prüfungen des Sprachenzentrums (Einstufungstests für die Sprachkurse sind nicht ausreichend), deren Ergebnisse durch das DAAD-Sprachzeugnis nachgewiesen werden. Eine Übersicht, wer bei den Sprachnachweisen auf dem Campus behilflich ist, finden Sie hier. Das Sprachzeugnis sollte nicht älter als 12 Monate sein. In Ausnahmefällen kann auch das Ergebnis des Online-Tests der EU (Zugang nur nach Erasmus+ Nominierung) oder des Sprachtests Duolingo Englisch eingereicht werden.
  8. Nachweis der Realisierbarkeit
    Es muss eine Anmeldung zum Sprachkurs vorliegen. Mindestens aber ein Email-Austausch über die Teilnahmebedingungen sowie über Inhalt und Dauer des Kurses. Ist die Zahlung einer Teilnahmegebühr erforderlich, ist die Quittung darüber einzureichen.
  9. Angabe von anderweitig beantragten Stipendien bzw. Auslands-BAföG, ggf. Angabe über vergütete Tätigkeiten während des Auslandsaufenthalts (auf dem Antragsformular anzugeben).

Unterlagen nach Ankunft

Certificate of arrival (Ankunftsbestätigung an der Gastinstitution), auszufüllen von der aufnehmenden Einrichtung und innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft per Email an Herrn Heintz zu schicken. Eine offizielle Bestätigung über die Dauer des Sprachaufenthalts (erster und letzter Tag) ist ebenfalls ausreichend.

Wann bewerben?

  • Aufenthalte zwischen Januar und Juli: bis zum 15. November
  • Aufenthalte zwischen August und Dezember: bis zum 15. Mai

Einzureichende Unterlagen nach Abschluss

Bitte reichen Sie spätestens zwei Monate nach Rückkehr als Nachweis der Durchführung entsprechend dem Aufenthaltszweck einen frei formulierten Erfahrungsbericht ggf. mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung (Praktikumsbescheinigung) bzw. des transcript of records bei Herrn Heintz ein. Anhaltspunkte für den Bericht finden Sie hier

Wie bewerben?

  • Wenn Sie bereits für eine Partneruni (Studium, Sprachkurs) nominiert worden sind oder zum Studium in ein Nicht-Partnerland wollen, müssen Sie nur die Bewerbungsunterlagen als einzelne pdf fristgerecht an Herrn Heintz schicken.
  • Die Bewerbung für Nicht-Partnereinrichtungen (Praktikum, Fachkurs, Abschlussarbeit) muss fristgerecht über das online Bewerbungsportal des International Office erfolgen

Woran Sie zusätzlich denken sollten

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des DAAD: Tarife 720, 726 bzw. 750 (optional, nicht Teil des Stipendiums, Eigenfinanzierung)