Studienaufenthalte

Gefördert werden Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit, bei Abschlussarbeiten auch in Unternehmen. Doktoranden können nicht gefördert werden.

Stipendien für Zielländer in Europa können nur dann vergeben werden, wenn keine Förderung durch Erasmus+ möglich ist. Dies gilt z.B. für Aufenthalte an Hochschulen, mit denen (für das betroffene Fach) keine Erasmus-Kooperation besteht oder wenn das Kontingent an Erasmus-Plätzen der Fachrichtung ausgeschöpft ist.

Studierende, die bereits durch Erasmus+ gefördert wurden und deshalb keine weitere Förderung von diesem Programm erhalten, können ebenfalls durch UdS mobil gefördert werden.

In diesen Fällen muss eine entsprechende Bescheinigung des Erasmus-Büros, dass eine Förderung durch Erasmus+ unter Angabe der Gründe nicht möglich ist, mit der Bewerbung eingereicht werden.

Sollten Sie einen Studienaufenthalt als Selbstzahler in Australien oder Neuseeland durchführen und über UdS-Mobil (PROMOS) gefördert werden, können Ihnen 10% der Studiengebühren erlassen werden. Weitere Infos dazu über das Institut Ranke-Heinemann

Wie kann ich mich bewerben?

  • Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Um Ihre Bewerbung selbst auf Vollständigkeit zu überprüfen, benutzen Sie bitte die Checkliste zum Abhaken.
  • Bei einem geplanten Aufenthalt an einer Partneruni schicken Sie die Bewerbungsunterlagen per Email (einzelne pdfs) an Herrn Heintz.
  • Bei einem geplanten Aufenthalt an einer Nicht-Partneruni muss die Bewerbung über das online Bewerbungsportal des International Office erfolgen.

Eine vollständige Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:

  1. Antragsformular - nur am PC und nicht handschriftlich auszufüllen unter Angabe der exakten Anfangs- und Endtage des Aufenthalts. Es kann nur eine Einrichtung in einem Zielland eingetragen werden.
  2. Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Vorabzulassung zum Master (s. Allg. Voraussetzungen)
  3. Lebenslauf
  4. Nachweis über das bisherige Studium / Notenübersicht (Ausdruck aus dem LSF oder bestätigtes transcript of records)
  5. ausführliches Motivationsschreiben über Gründe und Inhalte des Auslandsaufenthalts
  6. Empfehlungsschreiben (kann direkt per Email oder per Hauspost an Herrn Heintz geschickt werden)
  7. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der Unterrichts-/​Arbeitssprache des Gastlandes (mind. B2 GER, bei Förderung von Sprachkursen mind. A2). Der Nachweis erfolgt entweder durch standardisierte Sprachtests, z.B. UNICERT, DELE, TOEFL oder die Prüfungen des Sprachenzentrums (Einstufungstests für die Sprachkurse sind nicht ausreichend), deren Ergebnisse durch das DAAD-Sprachzeugnis nachgewiesen werden. Eine Übersicht, wer bei den Sprachnachweisen auf dem Campus behilflich ist, finden Sie hier. Das Sprachzeugnis sollte nicht älter als 12 Monate sein. In Ausnahmefällen kann auch das Ergebnis des Online-Tests der EU (Zugang nur nach Erasmus+ Nominierung) oder des Sprachtests Duolingo Englisch eingereicht werden.
  8. Nachweis der Realisierbarkeit
    Bei Studienaufenthalten: Learning agreement, Nominierung für ein formelles Austausch­programm durch den Fachkoordinator oder die Zulassung der Gastuniversität. Studierende der Medizin, die ein Tertial des PJ im Ausland durchführen wollen, müssen eine Bestätigung der Anerkennung einreichen.
    Sollte der Aufenthalt im Rahmen der Abschlussarbeit notwendig sein, reichen Sie bitte zusätzlich die Bestätigung über die Vergabe der Abschlussarbeit ein.
  9. Angabe von anderweitig beantragten Stipendien bzw. Auslands-BAföG, ggf. Angabe über vergütete Tätigkeiten während des Auslandsaufenthalts (auf dem Antragsformular anzugeben).

Unterlagen nach Ankunft

Certificate of arrival (Ankunftsbestätigung an der Gastinstitution), auszufüllen von der aufnehmenden Einrichtung und innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft per Email an Herrn Heintz zu schicken

Wann bewerben?

  • Aufenthalte zwischen Januar und Juli: bis zum 15. November
  • Aufenthalte zwischen August und Dezember: bis zum 15. Mai

Einzureichende Unterlagen nach Abschluss

Bitte reichen Sie spätestens zwei Monate nach Rückkehr als Nachweis der Durchführung entsprechend dem Aufenthaltszweck einen frei formulierten Erfahrungsbericht ggf. mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung (Praktikumsbescheinigung) bzw. des transcript of records bei Herrn Heintz ein. Anhaltspunkte für den Bericht finden Sie hier

Wie bewerben?

  • Wenn Sie bereits für eine Partneruni (Studium, Sprachkurs) nominiert worden sind oder zum Studium in ein Nicht-Partnerland wollen, müssen Sie nur die Bewerbungsunterlagen als einzelne pdf fristgerecht an Herrn Heintz schicken.
  • Die Bewerbung für Nicht-Partnereinrichtungen (Praktikum, Fachkurs, Abschlussarbeit) muss fristgerecht über das online Bewerbungsportal des International Office erfolgen

Woran Sie zusätzlich denken sollten

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des DAAD: Tarife 720, 726 bzw. 750 (optional, nicht Teil des Stipendiums, Eigenfinanzierung)