Im Notfall

Hinweise des Auswärtigen Amts

  • Zunächst sollten Sie sich über die Reise- und Sicherheitshinweise und unsere Sozialen Medien (Twitter: @AA_SicherReisen) informieren.
  • Kontaktieren Sie dann den Reiseveranstalter oder die gebuchte Fluggesellschaft.
  • Reisende sollten sich zudem in die Krisenvorsorgeliste elefand.diplo.de eintragen. Schauen Sie hier nach, ob es für Ihr Land eine Rückholaktion gibt. Falls ja: tragen Sie sich bitte zusätzlich auf der Webseite rueckholprogramm.de ein.
  • Für Fragen steht die jeweilige Botschaft oder das Auswärtigen Amt zur Verfügung. Sie erreichen den Krisenpool des Auswärtigen Amts unter Telefonnummer +49 (0) 30 5000 3000, täglich von 8 bis 20 Uhr MEZ.

FAQs

Was muss ich bei der Rückreise aus dem Ausland beachten?

Aufgrund der Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bittet die Universität des Saarlandes Studierende, die sich aktuell im Ausland befinden, nach Deutschland zurückzukehren. Maßgeblich sind die Anordnungen und Reisebstimmungen der lokalen Behörden in Ihrem Gastland. Bitte schauen Sie nach Informationen der Deutschen Botschaft oder nehmen Sie Kontakt mit einem deutschen Generalkonsulat in Ihrem Gastland auf und klären die geltenden Regelungen. Bei einer Rückreise aus einem Corona-Risikogebiet müssen Sie die Regelungen der Gesundheitsbehörden und der Universität beachten.

Werden Kosten bei einem Abbruch eines geförderten Auslandsaufenthalts (Erasmus+, DAAD, UdS-mobil, Ostpartnerschaften) übernommen?

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Förderung durch den DAAD (UdS mobil, Ostpartnerschaften) oder Erasmus+ durchführen und diesen abbrechen, erhalten bei einer verfrühten Rückkehr, auch bei Unterschreitung der Mindestdauer, eine Kostenerstattung. Sollten durch den Abbruch ungeplante Kosten entstehen, sammeln Sie bitte alle Belege (Mietvertrag, Zahlungsnachweise etc.). Eventuelle Teilerstattungen dürfen maximal bis zur Höhe des in der Fördervereinbarung genannten Betrags veranlasst werden.

Was passiert jetzt mit meiner Erasmus+ Förderung?

Der DAAD stellt für Erasmus+ Geförderte eine FAQ mit den wichtigsten Fragen zusammen: Coronavirus und Erasmus+

Kann ich einen Auslandsaufenthalt trotz der aktuellen Krise fortsetzen?

Studierende können ihren Auslandsaufenthalt fortsetzen. Beachten Sie allerdings mögliche Quarantänebestimmungen oder Ausgangssperren in Ihrem Gastland. Informieren Sie sich über Beschränkungen der Verkehrswege und folgen Sie den Anweisungen der Deutschen Botschaft in Ihrem Gastland. Lassen Sie sich auf der ELEFAND-Seite des Auswärtigen Amts registrieren, so dass sie für die deutschen Behörden erreichbar sind.

Wie soll ich mich bei einer Erkrankung im Ausland verhalten?

Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.

Ab wann sind Auslandsaufenthalte wieder möglich?

Studierende der Universität, die studienbezogene Reisen, ein Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Exkursionen etc. geplant haben oder für das Sommersemester 2020 planen, müssen die Reise bis auf Weiteres verschieben.

Die Durchführung von Praktikumsaufenthalten in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist untersagt.

Die Universität wird Auslandsaufenthalte wieder gestatten, sobald die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes sowie die Hinweise der Gesundheitsbehörden Auslandsreisen wieder erlauben. Mit Zustimmung der Gasteinrichtung können dann Auslandsaufenthalte wieder aufgenommen werden.

Das International Office nimmt weiter Anträge auf Förderung eines Auslandsaufenthalts ab Wintersemester 2020/21 entgegen. Studierende erhalten eine Zusage erst, wenn Auslandaufenthalte für Mitglieder der Universität des Saarlandes wieder möglich sind. Sie müssen weiterhin die Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten.

Kontakt

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