Übung im Öffentlichen Recht (für Fortgeschrittene) Sommersemester 2023

Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene wird im Sommersemester 2023 von Frau Prof. Dr. Annette Guckelberger angeboten

Zeitdienstags, 12-14 Uhr
OrtB 4.1., Audimax
Beginn11.04.2023

Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung. Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarechts. Eine Teilnahme an der Übung vor dem 6. Fachsemester ist nicht zu empfehlen.

Zulassungsvoraussetzungen für die Übung sind:

  • die fristgerechte Anmeldung über ELAS. Die Anmeldefrist beginnt am 21.02.2023 und endet am 04.04.2023 und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer propädeutischen Übung (§ 2a Abs. 3 S. 1 JAO). Der Schein über das Bestehen ist in Kopie mit der Hausarbeit vorzulegen.

Remonstrationshinweise zur 2. Hausarbeit

Zeitplan (Änderungen vorbehalten)

21.2.2023

Ausgabe der 1. Hausarbeit -> online über Moodle

11.4.2023Abgabe der 1. Hausarbeit und 1. Besprechungsfall
18.4.20232. Besprechungsfall
25.4.20231. Klausur
2.5.20233. Besprechungsfall
9.5.20234. Besprechungsfall
16.5.20235. Besprechungsfall
23.5.2023Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur
30.5.20232. Klausur
6.6.2023Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit
13.6.20236. Besprechungsfall
20.6.20237. Besprechungsfall
27.6.2023Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur
4.7.20233. Klausur
11.7.2023Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur; Scheinausgabe
11.7.2023Ausgabe der 2. Hausarbeit
25.9.2023Abgabe der 2. Hausarbeit
24.10.2023Rückgabe der 2. Hausarbeit am Lehrstuhl von 8-13 Uhr

Die Übungsmaterialien finden Sie im entsprechenden Moodle-Kurs.

Hinweise zu den Klausuren/Hausarbeiten und zulässige Hilfsmittel

Die Klausuren finden an den angekündigten Terminen im AudiMax (B4.1.) statt. Einlass ist um 11:45 Uhr, die Bearbeitungszeit beginnt gegen 12:00 Uhr und beträgt drei Zeitstunden. Die Sachverhalte werden vor Beginn der Schreibzeit ausgeteilt. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten. Auch darf der Sachverhalt von den Studierenden nicht mitgenommen werden.

Die benötigten Schreibutensilien und Arbeitsblätter sind von den Teilnehmenden der Klausur selbst mitzubringen. Die Arbeitsblätter müssen auf der linken Seite einen Korrekturrand von 7 cm aufweisen, sind einseitig durchgängig zu beschreiben und durchzunummerieren. Das Freilassen von Zeilen ist untersagt. Vor einer Überschrift darf jedoch eine Zeile freigelassen werden. Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.

Das Verlassen des Prüfungssaals (bspw. bei einem notwendigen Gang zur Toilette) ist nur nach vorheriger Absprache mit den Aufsichtskräften gestattet. 

Mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Smart-Watches und ähnliches sind auszuschalten.

Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, o.Ä.) sowie von Einlagen sein. Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetzestextes sind zulässig. Jedoch dürfen sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Haftstreifen zum schnelleren Auffinden von Seiten (Register-/Index-Fähnchen) sind zulässig, dürfen aber nur auf ein Gesetz als solches verweisen und sind insofern am Anfang eines Gesetzes anzubringen. Sie dürfen nicht auf einzelne Paragrafen eines Gesetzes verweisen.

Zugelassene Gesetzextexte

Folgende Gesetze sind zur Klausur zugelassen:

  • Öffentliches Recht:
    • Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze oder
    • Basistexte Öffentliches Recht oder
    • Jurislex Öffentliches Recht oder
    • Nomos Öffentliches Recht
  • Landesrecht Saarland
    • Freymann/Kröninger/Wendt, Landesrecht Saarland, Textsammlung oder
    • Jurislex Landesrecht Saarland
  • Sonstiges Recht
    • Habersack, Deutsche Gesetze oder
    • Jurislex Zivilrecht oder
    • Nomos Zivilrecht
    • nicht hingegen Beck-Texte im dtv BGB

Die Verwendung der aktuellsten Gesetzesauflagen wird empfohlen. 

 

Hinweis zur 3. Klausur

Zur 3. Klausur werden grundsätzlich nur solche Studierende zugelassen, die

  • an der 1. und 2. Klausur ernstlich teilgenommen haben (eine Teilnahme ist insbesondere dann nicht ernstlich, wenn lediglich ein Blatt ohne Lösungsversuch abgegeben wird),
  • diese Klausuren nicht mindestens mit der Note "ausreichend" bestanden und
  • die Übung im Öffentlichen Recht bislang nicht bestanden haben.

Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

Eine Klausur wird insbesondere

  • bei einem Täuschungsversuch,
  • der Verwendung unzulässiger Hilfsmittel,
  • dem Überschreiten der Bearbeitungszeit oder
  • einem unerlaubten Entfernen aus dem Prüfungssaal

mit 0 Punkten bewertet. Bei schweren Täuschungsversuchen wird der Teilnehmer von der gesamten Übung ausgeschlossen werden.

Bei Hausarbeiten erfolgt der Ausschluss von der gesamten Übung, wenn eine Hausarbeit ganz oder in wesentlichen Teilen von Dritten kopiert wird. Ausgeschlossen wird dabei auch derjenige Teilnehmer, der seine Hausarbeit einem Kommilitonen zur Kopie überlassen hat.
Die Bewertung der Hausarbeit mit 0 Punkten erfolgt bei Plagiaten, d.h. bei unrechtmäßiger Aneignung auch nur einzelner Textpassagen oder Gedanken Dritter. Unrechtmäßig ist die Aneignung insbesondere dann, wenn die Übernahme nicht durch Nachweise (üblicherweise im Fußnotenapparat) belegt ist. Die Übernahme von Textpassagen im Wortlaut ist zudem nur rechtmäßig, wenn die jeweilige Passage im Einzelfall durch Anführungszeichen gekennzeichnet (zitiert) ist. Sollte eine Verletzung dieser Grundsätze nachträglich bekannt werden, kann die Bewertung der Hausarbeit nachträglich abgeändert werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Täuschungsversuch bereits beim bloßen Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel (vor allem "Spickzettel", Skripten, Lehrbücher, Kommentare, Tablets, Smartphones und Smartwatches) bei der Prüfung vorliegt; eine Benutzung ist nicht erforderlich.
Auch das Weiterschreiben nach dem Ende der Arbeitszeit ist ein Täuschungsversuch. Daher sind "Kausalitätsfragen" - etwa Hinweise, dass nur noch ein Satz geschrieben wurde oder lediglich Blätter nummeriert wurden - unerheblich.