10/22/2020

Palliativmediziner Gottschling: "Es ist bei den meisten die Angst, vor dem was da noch kommt"

SR 3 - Region

Anfang des Jahres hat das Bundeverfassungsgericht entschieden, dass jeder und jede das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat und dass dazu auch ein selbstbestimmter Tod gehört. Erlaubt ist auch, Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Damit haben die Richter einen Beschluss des Bundestages aufgehoben, wonach organisierte Sterbehilfe verboten war. Eine Neuregelung steht noch aus. Zuzeit befasst sich der Ethikrat mit dem Thema.

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