Präsenzveranstaltungen in der Lehre

Die Präsenz im Lehrbetrieb wird ab Dezember 2021 im Vergleich zum Semesterstart bis auf Weiteres verringert. Insbesondere Lehrveranstaltungen mit größerer Teilnehmerzahl und mit primärem Ziel der Wissensvermittlung sollen auf das digitale Format umgestellt werden. Über die verschiedenen Standardformate für Lehrveranstaltungen und Prüfungen informiert das Dezernat Lehre und Studium. Bei allen Präsenzverstaltungen in der Lehre und außerhalb des Lehrbetriebs gilt es folgende Regeln zu beachten:

 

Hygieneregeln:

  • Die Hygieneregeln (AHA+L) sind weiterhin einzuhalten, also Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Mund-Nasen-Schutz tragen, regelmäßig lüften.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist im Bewegungsverkehr auch außerhalb von Gebäuden immer dann verpflichtend, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Ebenso ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Gebäuden verpflichtend, also auch im Präsenzunterricht, in Klausuren und Präsenzsituationen außerhalb der Lehre. Dozierende müssen aufgrund der entsprechend anzuwendenden Ausnahme in § 4 Abs. 2 Nr. 5 VO-CP auch während der Lehrveranstaltungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, soweit ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen durchgängig gewährleistet ist. 
  • In Räumlichkeiten soll nach wie vor maximale Lüftung betrieben werden. Räume mit technischer Lüftung werden nur mit Frischluft belüftet. Sonstige Räume sind so intensiv wie klimatisch verträglich zu lüften. Eine regelmäßige hygienische Reinigung von Räumen ist einzuhalten.

3G- bzw. 2G-Regel:

  • Die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen unterliegt mit definierten Ausnahmen der 2G-Regel. Diese Ausnahmen sind (für diese gilt weiterhin 3G): 
    • Präsenzprüfungen
    • Praxisformate (v.a. Labor- und Werkstattpraktika, praktischer Unterricht, Tafelübungen); für Praxisformate mit Patientenkontakt am Standort Homburg gilt hingegen 2G 
    • Zugang zu Bibliotheken
  • Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt, sowie internationale Studierende mit in Deutschland nicht anerkannter Impfung sollen primär die Alternativen zu den Präsenzangeboten nutzen. Gibt es eine solche nicht, handelt es sich um die definierten Ausnahmen, so dass hier 3G gilt.
  • Ein negativer Antigen-Schnelltest ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Ausnahmen zur Testung sind in der Landesverordnung genannt.  Ausnahmen zur Testung sind in der Landesverordnung genannt.
  • Das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises wird zur Sicherheit aller Beteiligten stichprobenhaft überprüft; dies wird durch den Krisenstab organisiert. Die Lehrenden sind gebeten, ihre Studierenden dringlich und regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen, sind selbst aber nicht in der Verantwortung für die Regelkontrolle. Lehrende können jedoch vor einer Veranstaltung die Vorlage des 3G bzw. 2G-Nachweises kontrollieren. Die Hochschule informiert die Studierenden über die jederzeitige Möglichkeit der Durchführung der Kontrolle anhand von Stichproben und weist darauf hin, dass eine Nichtbeachtung Konsequenzen mit sich zieht.

Raumbelegung:

  • Präsenzlehrveranstaltungen können u.a. in Lehrveranstaltungsräumen ohne besondere Sitzordnung stattfinden, sofern alle Teilnehmer*innen nachweislich geimpft oder genesen (2G, bei Präsenzlehrveranstaltungen, bei denen die Ausnahmeregelungen nicht gelten) sind. Es gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Laborbereiche können wieder im Normalbetrieb besetzt werden. Die Einzelheiten zum Aufenthalt im Labor, inklusive der Sicherheitsbestimmungen werden in den Handreichungen der Stabsstelle Arbeitsschutz beschrieben.
  • Es müssen weiterhin Hygienepläne für Veranstaltungen vorliegen und auch eingehalten werden.

Infektions- und Kontaktkettennachverfolgung:

  • Mit Beschluss des Saarländischen Landtages am 16. Februar 2022 wurde die Vorgaben zur Kontaktnachverfolgung im Saarland aufgehoben. Da damit die rechtliche Grundlage für die Erfassung und Speicherung personenbezogener Kontaktdaten entfallen ist, wurde die Check-In Funktion der Staysio App vorläufig abgeschaltet. An der Universität entfällt damit auch die Vorgabe, sich in Serminarräumen und Hörsälen mit der Staysio App zu registrieren. Die QR-Code-Aufkleber werden vorerst jedoch nicht entfernt.

Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Wintersemester 2021/22 auf den Seiten des Dezernats Lehre und Studium.

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