Fragen & Antworten (FAQ)
Bewerbung
Wir freuen uns über eine aussagekräftige Bewerbung bestehend aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf und relevanten Zeugnissen oder sonstigen Nachweisen. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie in unseren Bewerbungstipps.
In der Regel enthalten unsere Stellenausschreibungen Namen und Kontaktdetails der für die Stelle zuständigen Person oder Personen. Sollten Sie Fragen zur ausgeschriebenen Position, Ihrer Bewerbung oder dem Prozess haben, können Sie diese gerne direkt dorthin richten.
Sollten Sie der Stellenanzeige keine direkte Kontaktperson entnehmen können, können Sie stattdessen Ihre Bewerbungsunterlagen an "Sehr geehrte Damen und Herren" richten.
Nur nach Rücksprache mit der in der Anzeige genannten Person.
Wenn Sie sich zwischenzeitlich anders entschieden haben sollten, können Sie Ihre Bewerbung selbstverständlich jederzeit zurückziehen. Kontaktieren Sie dazu bitte die in der Stellenausschreibung angegebene Kontaktperson. Sollten Sie diese Informationen nicht mehr haben, senden Sie Ihre Anfrage bitte unter Angabe der Stelle mit Kennziffer, von der Sie Ihre Bewerbung zurückziehen möchten, an personal(at)uni-saarland.de.
Leider ist es aus universitätsinternen Gründen nicht möglich, Initiativbewerbungen zu verarbeiten. Wir möchten Sie daher bitten, davon abzusehen und freuen uns über Ihre Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle. Wenn aktuell nichts dabei ist, schauen Sie doch gerne in zwei bis drei Wochen wieder vorbei. Wir suchen immer Personen, die gemeinsam mit uns unsere Universität weiter voranbringen möchten.
Die Informationen zum Datenschutz sind in jeder Stellenausschreibung in der Fußzeile verlinkt. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen bestätigen Sie, dass Sie dieDatenschutzhinweise der Universität des Saarlandes zur Kenntnis genommen haben.
Vorstellungsgespräch
Kosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch bei der Universität des Saarlandes können grundsätzlich leider nicht erstattet werden. Es gibt aber auch die Option, ein Vorstellungsgespräch virtuell durchzuführen. Fragen Sie gerne, wenn dies eine geeignetere Alternative für Sie darstellt.
Zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch empfehlen wir Ihnen, sich nochmal genau mit der zu besetzenden Stelle sowie der Universität des Saarlandes als Arbeitgeberin vertraut zu machen. Wir nutzen das Gespräch, um Sie beruflich und persönlich besser kennenzulernen und Ihnen Einblicke in die Tätigkeit bei uns zu geben. Selbstverständlich dürfen auch Sie Ihre Fragen stellen, um uns besser kennenzulernen. Weitere Tipps zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs haben wir Ihnen im Abschnitt "Rund ums Bewerben" zusammengestellt.
Zur Durchführung von Online-Vorstellungsgesprächen nutzen wir Microsoft Teams. Wir setzen einen Termin auf und laden Sie dazu ein. Spezifische Tipps und Hinweise zur Vorbereitung auf das Online-Gespräch finden Sie bei unseren Bewerbungstipps.
Allgemeine Fragen
Arbeiten im öffentlichen Dienst
Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Vergütung TV-L ist also entsprechend das Gehalt nach der Entgelttabelle des TV-L. Über den TV-L werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert.
Die Eingruppierung in eine der insgesamt 15 Entgeltgruppen erfolgt auf Basis der Tätigkeiten, die die ausgeschriebene Stelle umfasst. Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgehalten. Vereinfacht lässt sich sagen: Je schwieriger und umfangreicher die Aufgaben, desto höher die Entgeltgruppe. Auch zur Eingruppierung sind Informationen im Tarifvertrag zu finden.
Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Bei der Einstellung werden die Beschäftigten grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Wenn einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann ist es möglich, die Beschäftigten einer höheren Stufe zuzuordnen. Weiterführende Informationen zu den Stufen der Entgelttabelle finden sich im Tarifvertrag.
Behinderung, Schwerbehinderung und Krankheit
Eine vorliegende körperliche oder psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz offenzulegen ist nicht immer leicht. Soll ich darüber sprechen oder nicht? Wie sage ich es am besten? Und wem?
Bei diesen und weiteren Fragen rund um den Umgang mit dem Thema (Schwer)Behinderung oder chronische Erkrankung am Arbeitsplatz stehen Ihnen an unserer Universität mehrere Ansprechpersonen zur Verfügung. Zu Beginn Ihrer Anstellung beraten Sie gerne unsere Inklusionsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung. Diese evaluieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und beraten Sie im Hinblick auf den Umgang und die Kommunikation Ihrer Beeinträchtigung. Die Gespräche mit diesen Personen sind stets vertraulich, d. h. niemand wird von Ihrem Gegenüber von dem Gespräch oder Ihrem Gesundheitsstand erfahren. Weitere Aktionen werden nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung unternommen.
Schwerbehindertenvertretung: Anne Müller-Leist (Stellvertretung: Dr. Hildegard Zapp), sbv(at)uni-saarland.de, Tel. +49 (0) 681 302-4806, Website
Website der Schwerbehindertenvertretung
Inklusionsbeauftragte: Michelle Froese-Kuhn, ibus(at)uni-saarland.de, Tel. +49 (0) 681 302-5027
Website der Inklusionsbeauftragten
Selbstverständlich unterstützen Sie auch die Kolleginnen und Kollegen des Personalrats des wissenschaftlichen Personals bzw. des Personalrats des Verwaltungs- und technischen Personals gerne.
Auf unserem Saarbrücker Campus finden Sie im Diversity Room Arbeitsplätze sowie Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Der Lageplan mit barrierearmen Routen und Behindertenparkplätzen begleitet Sie auf Ihrem Weg über das Campusgelände.
Wenn Sie sich gerne mit Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung austauschen möchten, besuchen Sie einfach die „Mittagspause mit uns“: Einmal im Monat organisieren Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte dieses informelle Treffen abwechselnd auf dem Saarbrücker oder Homburger Campus bzw. online. Bei Interesse melden Sie sich unter sbv(at)uni-saarland.de.
Sie möchten sich lieber erstmal selbst ein Bild davon machen, ob Sie Ihre gesundheitliche Situation überhaupt thematisieren sollen? Auf der Website „Sag ich’s?“ der Universität zu Köln können Sie anonym einen Selbsttest durchführen, welcher anhand Ihrer Situation bewertet, welche Gründe für oder gegen einen offenen Umgang mit Ihrer (Schwer)behinderung am Arbeitsplatz sprechen könnten.
Fragen zur Ausbildung
Für Bewerberinnen und Bewerber:
Die Ausbildungsgehälter ab 1. Dezember 2022:
im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro,
im dritten Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro,
im vierten Ausbildungsjahr 1.259,51 Euro.
Das Ausbildungsentgelt wird monatlich zu dem Termin gezahlt, zu dem auch die Beschäftigten des Ausbildenden ihr Entgelt erhalten (§ 8 TVA-L BBiG).
Sie erhalten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 Prozent des Ausbildungsentgelts, diese wird einmalig im November ausgezahlt. Bei einer Beschäftigung unter 12 Monaten, z. B. bei Ausbildungsbeginn 01. August an der UdS wird das Weihnachtsgeld anteilig für fünf Monate und nicht für zwölf Monate berechnet (§ 16 TVAL-BBiG).
Bereits im Vorfeld kann die Ausbildungszeit um 12 Monate verkürzt werden, wenn das (Fach-)Abitur vorliegt. Sie kommen dann in eine Berufsschulklasse, in der Stoff komprimiert vermittelt wird.
Eine Verkürzung ist aber auch nach Beginn der Ausbildung möglich: Es kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG gestellt werden. Hinsichtlich der Beurteilung der berufsschulischen Leistungen muss bei Anträgen auf vorzeitige Zulassung folgendes beachtet werden
- der Notendurchschnitt bei einer halbjährigen Verkürzung beträgt mindestens 2,50,
- der Notendurchschnitt bei einer ganzjährigen Verkürzung beträgt mindestens 2,00.
In den prüfungsrelevanten Lernfeldern darf keine Leistung schlechter als ausreichend sein.
Bei dem Wunsch einer Verkürzung vor Ausbildungsbeginn sollten Sie dies mit Ihrem künftigen Ausbildungsbereich besprechen.
Auszubildenden der Universität des Saarlandes stehen nach dem § 9 TVA-L BBiG, 30 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung. Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit zu erteilen und in Anspruch zu nehmen.
Die Universität des Saarlandes gewährt den Auszubildenden nach Maßgabe des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG), Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro monatlich (§ 15 TVA-L BBiG). Die Beiträge können in verschiedene Anlageformen investiert werden, wie beispielsweise Bausparverträge.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei erstmalig erfolgreichem bestehen (ohne Wiederholung) der Abschlussprüfung wird von der Universität des Saarlandes eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro gezahlt. Nach dem erfolgreichen Bestehen in einem zweiten Prüfungsversuch kann die Abschlussprämie nach Absprache mit dem Arbeitgeber gezahlt werden. (§ 20 TVA-L)
Für Auszubildende der Universität:
Die Probezeit für Azubis beträgt drei Monate (§ 3 TVA-L BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeitsfähig sind, müssen Sie die oder den direkte*n Vorgesetzte*n bzw. Ausbilder*in vor Ort darüber in Kenntnis setzen, dass Sie erkrankt sind und nicht zur Arbeit erscheinen können (E-Mail oder Telefonanruf). Die ausgefüllte Abwesenheitsanzeige können Sie nach Unterschrift Ihres Vorgesetzten an das Dezernat Personal senden.
Ein ärztliches Attest ist spätestens ab dem dritten Tag in Krankheit dem Dezernat Personal vorzulegen.
Sollten Sie an einem Schultag erkranken, melden Sie sich bitte direkt an diesem Morgen zusätzlich in der Schule krank. Die Berufsschulen haben auf ihren Homepages entsprechende Formulare zur Entschuldigung eingestellt.
Für alle Beschäftigten, auch für Auszubildende bzw. duale Studierende gilt: Es dürfen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden, weder mündlich noch schriftlich (z.B. Studentendaten oder Daten über Mitarbeiter*innen). Auszubildende bzw. duale Studierende haben in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten der Universität des Saarlandes (§ 5 TVA-L BBiG).
- Auszubildende an der Universität des Saarlandes erhalten einen arbeitsfreien Nachmittag, dieser ist an dem Schultag mit den meisten Unterrichtsstunden zu nehmen. Dabei gilt: Pausen in der Schule und die Zeit von der Berufsschule zum Arbeitsplatz, sogenannte Wegezeiten, zählen zur Arbeitszeit!
- Auszubildende, die im Blockunterricht beschult werden, müssen nach der Schule nicht arbeiten.
Die IHK des Saarlandes schreibt das Führen eines Berichtsheftes vor, während der Arbeitszeit erhalten Sie Gelegenheit dieses zu führen. Auszubildende in den verschiedenen Ausbildungsbereichen sollten zu Beginn ihrer Ausbildung mit ihren Ausbildern klären, auf welche Art und Weise der Berichtsheft zu führen ist.
Alle Informationen und eine Vorlage für das Führen des Berichtsheftes finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage der IHK des Saarlandes:
https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1354&Media.Object.ObjectType=full
Soweit Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie unentgeltlich von der Universität des Saarlandes zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Auszubildenden.
Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Auszubildende oder duale Studierende rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der oder die Ausbilder*in kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen (§ 5 TVA-L BBiG).
Das auszufüllende Formular und alle weiteren Informationen zu Nebentätigkeiten an der Universität des Saarlandes finden Sie hier.
- Vor der letzten schriftlichen und mündlichen Prüfung dürfen Sie fünf Tage vor Prüfungstermin an Ihrem Arbeitsplatz lernen. (§ 14 TVA-L)
Die Tage können Sie selbstverständlich auch auf die Prüfungen splitten (z.B. 2 Tage für die mündliche und 3 Tage für die schriftliche Prüfung).
- Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. (§ 15 BBiG)
Als Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz zählt bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfungen Teil 1 sowie der Teil 2 einer Abschlussprüfung.
Auf Wunsch der Ausbilder kann bei Einstellung eine betriebsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Im plötzlichen Krankheitsfall am Arbeitsplatz können Sie sich ebenfalls an den universitätsinternen Arzt wenden.
Die aktuellsten Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des betriebsärztlichen Dienstes.
Bei Auszubildenden zur Tierpfleger/in oder Mediengestalter/in befindet sich die Berufsschule in der Regel außerhalb Ihres Wohnortes (Blockunterricht an einem entfernten Ort). Die Reisekosten und Kosten für Familienheimfahrten vom Ausbildungsort nach Hause (an den Wochenenden) haben Sie nach dem saarländischen Reisekostengesetz Anspruch auf eine entweder
- vollständige Kostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV Kl. 2, oder
- anteilige Kostenerstattung bei den Fahrten mit einem PKW: 0,25 Euro / km
Ebenso haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung für die Unterkunft am jeweiligen entfernten Ausbildungsort bis zu einer bestimmten Grenze i.d.R. 64,00 Euro inkl. Frühstück pro Tag (§ 11 TVA-L, Saarländisches Reisekostengesetz).
Fragen zum Reisekostenantrag und alle weiteren Informationen zu Ihren Reisekosten können Sie an die Reisekostenstelle der Zentralen Verwaltung der UdS richten.
Im Bürogebäude Meerwiesertalweg ist Zeiterfassung Pflicht. Vor der Eingangstür befinden sich Zeiterfassungsgeräte, an denen man sich mit einer Mitarbeiterkarte an- und abmelden muss.
In den Büros auf dem Uni-Campus gibt es teilweise keine Zeiterfassung, hier ist mit Ihrem direkten Vorgesetzten zu Beginn der Ausbildung zu klären, wie Ihre Arbeitszeit zukünftig erfasst wird.
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen möchten, übermitteln Sie bitte das Informationsschreiben zu Ihrem Sparvertrag von Ihrer Bank, Bausparkasse o. ä. an Ihre zuständige Ansprechperson in der Lohnbuchhaltung. Sollten Sie diese noch nicht kennen, finden Sie sie hier.
Wenn Sie eine Berufsschule außerhalb des Saarlandes besuchen, können Sie für jeden Schul-Block einzeln vom zuständigen Ministerium für Bildung und Kultur einen Zuschuss beantragen.
Für diesen Zuschuss kann auch ein Antrag auf gestellt werden, wenn die Universtität des Saarlandes einen Teil der Reisekosten übernimmt. Sie bekommen dann nur einen Teil von den Kosten erstattet, die die UdS nicht übernimmt.
Hinweis: Der Zuschuss vom Land für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung während des Blockunterrichts außerhalb des Saarlandes beträgt höchstens 7,00 € am Tag. Hinsichtlich einer Bezuschussung nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei Blockunterricht außerhalb des Saarlandes“ gilt, dass Auszubildende, die bei der Begründung dieses Ausbildungsverhältnisses das 21. Lebensjahr schon vollendet haben und damit bei der Begründung des Ausbildungsverhältnisses schon nicht mehr berufsschulpflichtig waren, nicht mehr gefördert werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Berufsausbildung mit einem Zuschuss. Weitere Informationen finden Sie hier.