Beschwerdestellen nach §13 AGG
Nach Paragraf 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben Beschäftigte das Recht sich zu beschweren, wenn sie sich aus Gründen der Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt fühlen. An der Universität des Saarlandes sind für diese Beschwerden neben den ohnehin zuständigen Stellen (insbesondere dem Personalreferat) die folgenden Stellen zuständig.
Gleichstellungsbeauftragte
Gebäude C3 1
Tel.: 0681 302-4795
gleichstellung(at)uni-saarland.de
Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals
Gebäude A5 4
Tel.: 0681 302-2403
persrat.wiss(at)mx.uni-saarland.de
Der Personalrat des Verwaltungs- und technischen Personals
Gebäude C3 1, Raum 1. HG LINKS
Tel.: 0681 302-2688
prvtp(at)rz.uni-saarland.de
Schwerbehindertenvertretung
Tel.: 0681 302-4806
sbv(at)uni-saarland.de