09/30/2021

Hochschulbetrieb kann ab 1. Oktober in Präsenz stattfinden - Neue Pandemie-Regeln

Die neue Corona-Landesverordnung, die am 1. Oktober in Kraft tritt, ermöglicht den Hochschulen, den Betrieb in Präsenz abzuhalten. Es gilt dabei weiterhin die angepassten Pandemie-Regelungen und Hygienemaßnahmen einzuhalten, um gemeinsam gut durch das Wintersemester zu kommen.

Folgende Regeln für den Uni-Betrieb gilt es ab 1. Oktober zu beachten:

  • An allen Standorten der Universität gilt, dass beim Betreten der 3G-Status nachzuweisen ist: also entweder die vollständige Impfung, die Genesung oder ein Negativtest. Ausnahmen sind in der Landesverordnung genannt. Wer an der Universität des Saarlandes an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnimmt und nicht geimpft oder von einer Coronavirusinfektion genesen ist, muss zweimal pro Arbeitswoche mittels eines anerkannten Tests auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Bei externen Besucherinnen und Besucher darf der negative Coronatest nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Alle Personen, die an der Universität des Saarlandes an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, sind entsprechend verpflichtet, den 3G-Nachweis wahrheitsgemäß bei Anmeldung in der Staysio App anzugeben. Sollten sich Teilnehmer nicht per Smartphone selbst anmelden können, sind sie verpflichtet, ihre Kontaktdaten und den 3G-Nachweis umgehend zu Beginn der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung über das folgende Formular zu übermitteln.
  • n allen Standorten der Universität gilt, dass beim Betreten der 3G-Status nachzuweisen ist: also entweder die vollständige Impfung, die Genesung oder ein Negativtest.
  • Kontrolle des 3G-Status: Zur Sicherheit aller Beteiligten wird der Krisenstab stichprobenhaft in Lehrveranstaltungen und Gebäuden die 3G-Regelung überprüfen lassen. Die Lehrenden sind gebeten, ihre Studierenden dringlich und regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen, sind selbst aber nicht in der Verantwortung für die Regelkontrolle. Lehrende können jedoch vor einer Veranstaltung die Vorlage des 3G-Nachweises kontrollieren.
  • An der Universität gilt weiterhin die dringende Empfehlung, wenn der Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch nach Einnahme der Sitzplätze in Präsenzveranstaltungen. Auf dem Campus Homburg der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) bleibt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundnasenschutzes weiterhin bestehen.
  • Die Hygieneregeln AHA+L sollten weiterhin im täglichen Miteinander beachtet werden.
  • Covid19-Schnelltests: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz können sich weiterhin zweimal pro Woche kostenfrei testen lassen. Sogenannte „Bürger-Tests“ müssen ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden. Auch für Studierende, sofern sie nicht aufgrund der Ausnahmen (§ 4a) der Corona-Testverordnung  Anspruch auf kostenfreie Testung haben, sind die Testungen kostenpflichtig. Dies gilt entsprechend der Landesregelung.
  • Bitte melden Sie einen positiven Corona-Test umgehend an coronafall(at)uni-saarland.de und geben Sie an, welche Kontakte Sie zuletzt an der Universität hatten, weitere Infos: www.uni-saarland.de/page/coronavirus/stand.html
  • Mit positivem Befund dürfen Sie die Standorte der Universität in der Quarantänezeit nicht betreten.

Der neue Pandemie-Plan für die Universität wird gerade angepasst, mit den zuständigen Behörden abgestimmt und in den kommenden Tagen veröffentlicht. Hier finden Sie die ab 1. Oktober gültige Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie .

Damit das Semester erfolgreich in Präsenz ablaufen kann, brauchen wir Ihre Mithilfe:

  • Halten Sie sich bitte an die oben genannten Regeln.
  • Falls noch nicht geschehen, lassen Sie sich bitte gegen Covid-19 impfen.
    Bis Mitte Oktober können sich Studierende z.B. im Impfzentrum Saarbrücken impfen lassen. Vom 11. bis 22. Oktober, jeweils von Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr, steht ein mobiles Impfteam im KHG-Café (Gebäude A3 1) neben der zentralen Festwiese auf dem Saarbrücker Campus bereit, für die Zweitimpfung wird es erneut vom 8. bis 19. November präsent sein: www.uni-saarland.de/impfen
  • Nehmen Sie bitte, falls noch nicht geschehen, an unserer anonymen Online-Umfrage zum Impfstatus teil: https://digitalisierung.uni-saarland.de/survey/index.php/749537
    Das Ergebnis ist für unsere Planungen sehr wichtig.
  • Neben den Angeboten für die Erstsemester unter www.uni-saarland.de/studienbeginn haben wir erstmalig ein zentrales Angebot zum Semesterstart speziell für Studierende höherer Fachsemester zusammengestellt: www.uni-saarland.de/semesterstart