Quereinstiegsmaster Lehramt Physik

Quereinstiegsmaster Lehramt Physik

Quereinstiegsmaster Lehramt Physik (Voraussetzung: Bachelor-Abschluss Physik oder mehr)

Dieser Studiengang bietet allen, die bereits über einen Bachelor-Abschluss in Physik oder in einem Studiengang mit Schwerpunkt Physik verfügen, einen attraktiven, alternativen Karriereweg. Er ist also beispielsweise 

  • nach einem Bachelor- oder Masterstudium der Physik oder auch
  • parallel zu einer fachwissenschaftlichen Promotion 

studierbar.  

Sie sollten Spaß daran haben, physikalische Zusammenhänge zu erklären, die Stärke der physikalischen Methoden bei der Lösung technischer Probleme sowie beim Verständnis von alltäglichen Phänomenen aufzuzeigen bzw.  Neugier auf Physik und ihre Anwendungen zu wecken.

Nach einer Regelstudienzeit von 4 Semestern eröffnet der Abschluss Master of Education (M.Ed.) den Zugang in das Referendariat ( Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II) und damit in den späteren Schuldienst an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Lehramtsstudium fokussiert der  Quereinstiegsmaster allein auf das Unterrichtsfach Physik, so dass Sie kein zusätzliches zweites Fach nachstudieren müssen!

Das Studium umfasst 120 Credit Points, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Grundlagenbereich Bildungswissenschaften: 48 CP
  • Fachdidaktik Physik : 10 CP
  • Experimentieren und Unterrichten (Physik): 18 CP
  • Seminar und fachdidaktisches Projektpraktikum (Physik): 10 CP
  • Wahlpflichtmodul MINT-Erweiterung: 12 CP
  • Fachdidaktische Master-Arbeit (Physik): 22 CP.

Darin enthalten sind Schulpraktika, die den Praxisbezug gewährleisten: 

  • fünfwöchiges Orientierungspraktikum
  • semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum (Physik)
  • vierwöchiges fachdidaktisches Schulpraktikum (Physik)

Bewerbung

Erforderlich ist eine Bewerbung über das SIM-Portal der Universität des Saarlandes. Hier finden Sie genauere Angaben zur den Einschreibefristen.

Weitere Hinweise

Absolventen und Absolventinnen von lehramtsbezogenen Studiengängen können für diesen Quereinstiegsmaster nicht zugelassen werden.