Studieren mit Beeinträchtigung

Studierende mit langfristiger gesundheitlicher Beeinträchtigung, zum Beispiel mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, können durch einen Antrag auf  Nachteilsausgleich ihre Studien- und Prüfungsbedingungen bedarfsgerecht  anpassen lassen, wenn Sie ohne ausgleichende Maßnahmen bei der Erbringung der Studien-/Prüfungsleistung benachteiligt sind. Der Ausgleich muss so gestaltet werden, dass er Nachteile kompensiert, ohne Vorteile zu schaffen. Das heißt, Studienleistungen und Prüfungsinhalte an sich dürfen nicht modifiziert werden, die fachlichen Anforderungen bleiben unverändert, aber die Bedingungen unter welchen die Leistungen erbracht werden, werden im Rahmen der Möglichkeiten an die individuelle gesundheitliche Situation angepasst.

Die Stabstelle Chancengleichheit und Diversitätsmanagement bietet ausführliche Informationen zum Thema Nachteilsausgleich

 

Antragsstellung

  • So früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor erstmaliger Notwendigkeit der Ausgleichsmaßnahmen!
  • Empfehlung: Beratungsgespräch/e vor der Antragsstellung.  Neben den Beratungsmöglichkeiten im Studiendekanat  (Medizin und Zahnmedizin: Frau Thiel; übrige Studiengänge: Studiengangskoordinator*innen) können Sie sich gerne im  Büro für inklusives Studium (BiS) beraten lassen. Dieses unterstützt mit Informationen (siehe Link oben), hilft, wenn nötig, bei der Antragsstellung und erstellt bei Bedarf eine Stellungnahme. Dies ist aber keine Bedingung für eine Antragsstellung. Eine Beratung im Studiendekanat VOR der Antragsstellung ist zu empfehlen, da dies den Ablauf in der Regel vereinfacht.
  • Sie können das Formular des BiS nutzen oder den Antrag als Brief selbst formulieren. Es ist wichtig, nachvollziehbar darzustellen, worin der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und der Studienerschwernis besteht und wie diese Erschwernis ausgeglichen werden kann.
  • Dem Antrag sind aussagekräftige Nachweise beizufügen. Zum Beispiel ein fachärztlicher Befundbericht oder die Stellungnahme einer/s approbierten psychologischen Psychotherapeutin/-en.
  • Im Antrag, oder in der dazugehörigen Mail, listen Sie bitte die Studien-/Prüfungsleistungen für die der Nachteilsausgleich gelten soll, mit Datum und genauer Bezeichnung (z. B. Testat Kopf/Situs, Abschlussklausur makroskopische Anatomie) auf.
  • Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein. Er kann entweder in Papierform oder (bevorzugt) per Mail, als Foto/Scan vom Original eingereicht werden.
  • Einreichung des Antrages: Bitte per Mail unter Nutzung Ihrer Studierenden-Mail an:
  • Entscheidung: Der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs, bzw. die Studiendekanin/der Studiendekan (bei Medizin u Zahnmedizin) entscheidet  über Ihren Antrag.

 

Nutzung der Maßnahmen

  • Sie erhalten einen Bescheid, der Ihnen die bewilligten Maßnahmen mitteilt und ggf. abgelehnte Maßnahmen begründet. Zeitgleich erhalten Sie ein Schreiben für die Fachbereiche/Prüfer*innen, in dem ausschließlich die bewilligten Maßnahmen genannt sind.
     
  • Die Fachbereiche/Prüfer*innen werden NICHT automatisch informiert! SIE müssen die Fachbereiche/Prüfer*innen RECHTZEITIG informieren, wenn Sie die Maßnahmen nutzen wollen! Dafür erhalten Sie mit dem Bescheid zeitgleich das Schreiben „Information zum Nachteilsausgleich für die Fachbereiche/Prüfer*innen“.  Dieses Schreiben müssen Sie den jeweiligen Fachbereichen/Prüfer*innen vorlegen, wenn Sie die Maßnahmen im jeweiligen Fach/bei der jeweiligen Prüfung in Anspruch nehmen wollen. Und zwar so früh wie möglich (am besten direkt nachdem Sie es erhalten haben), damit die Fachbereiche ausreichend Zeit haben, um die Maßnahmen zu organisieren.
     
  • Der Nachteilsausgleich muss spätestens alle zwei Semester erneut beantragt werden. 

Ansprechperson - Nachteilsausgleich

für Medizin und Zahnmedizin:

Thiel, Nadine
Tel.: 06841/16-26856
mf-nta-medizin(at)uni-saarland.de

Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Geb. 44, 2.OG, Raum 12
66421 Homburg

Sprechzeiten:
i.d.R. Montag bis Freitag: 10:00 - 11:15 Uhr & 14:30 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

für Ernährungsmedizin und Diätetik, Advanced Practice Nursing und Physiotherapie:

die jeweilige Studiengangskoordination, siehe:  Studiendekanat | Medizinische Fakultät | Universität des Saarlandes