HOMFOR

Homburger Forschungsförderungsprogramm HOMFOR

Förderperiode 2024

1. Zielsetzung
Mit dem HOMFOR-Programm möchte die Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes verbesserte Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige, international kompetitive und insbesondere auch interdisziplinär ausgerichtete Forschung schaffen. Es sollen sowohl die klinisch angewandte, patientennahe Forschung als auch die medizinische Grundlagenforschung gefördert werden. Entscheidungskriterium für die Bewilligung von Geldern im Rahmen von HOMFOR bildet ausschließlich die wissenschaftliche Exzellenz des beantragten Projekts.
Das HOMFOR-Programm ist damit ein wichtiges Instrumentarium der Medizinischen Fakultät für die Qualitätssicherung der medizinischen Forschung in Homburg, aber auch für die Unterstützung zukunftsträchtiger, neuer Forschungsschwerpunkte innerhalb der Fakultät. Darüber hinaus bietet HOMFOR Wissenschaftlern/-innen der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes die Voraussetzungen, das Einwerben von externen Drittmitteln zu verbessern und schafft daher die Basis zum Erhalt und weiteren Ausbau der nationalen und internationalen Exzellenz in Homburg.

2. Antragsarten
Es können HOMFOR Anträge in einer der folgenden Kategorien gestellt werden:

(A) Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

(B) Förderung von Anschubprojekten


Es muss bei allen Anträgen darauf geachtet werden, dass diese nicht gleichzeitig mit einer thematischen Überlappung in anderen Forschungsförderungsprogrammen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität oder im Rahmen des Landesforschungsförderungsprogramm eingereicht werden. Zwischen dem Forschungsausschuss der Universität und der Forschungskommission (FK) wurde ein Austausch der Antragsunterlagen vereinbart. Sollte eine solche Überlappung festgestellt werden, werden diese Anträge ohne Begutachtung abgelehnt.
Die Antragstellerin / der Antragsteller muss ebenfalls sicher stellen, dass keine thematische Überlappung des eingereichten Antrags mit anderen laufenden oder beantragten Anträgen aus der eigenen Klinik/dem eigenen Institut erfolgt! Um die Einreichung ähnlicher Anträge aus derselben Klinik / demselben Institut zu minimieren, müssen die Antragsteller ihre Anträge im Detail thematisch ähnlichen Anträgen (aktuell und vergangen) aus ihrer Klinik/Institut ausführlich gegenüberstellen und von diesen explizit abgrenzen.

3. Förderinstrumente
Es können ausschließlich Mittel für Verbrauchsmittel beantragt werden.
Anträge werden nur dann begutachtet, wenn eine genaue und nachvollziehbare Aufstellung der Kosten für alle Positionen beigelegt wurde. Mittel für Reisen, Literatur, Stipendien und Gastwissenschaftler, sowie Personalkosten können nicht beantragt werden. Liegen erforderliche Tierversuchsgenehmigungen, Ethikvoten oder S2-Genehmigungen oder ähnliches bei der abschließenden Kommissionsbesprechung nicht vor, wird der Antrag nicht weiter begutachtet sondern abgelehnt.

4. Antragsverfahren
Anträge im Rahmen des HOMFOR-Programms werden ausschließlich elektronisch und von promovierten Mitgliedern (zum Zeitpunkt der Antragseinreichung) der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes ein Mal im Jahr zu einem vom Forschungsdekan bekanntgegebenen Termin gestellt. Die FK hatte in ihrer Sitzung vom 20.12.2012 beschlossen, dass LOM-fähige Personen (KostenstelleninhaberInnen) nicht mehr antragsberechtigt sind. Der Antragstext muss in die im Antragsformular vorgesehenen Felder eingetragen werden.

  • Anträge, die nicht elektronisch über die HOMFOR-Antragsdatenbank erstellt wurden, werden nicht begutachtet, sondern direkt abgelehnt.
  • Anträge deren Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung (Stichtag: HOMFOR Deadline) nicht promoviert sind (Tag der Disputation oder des Kolloquiums), werden nicht begutachtet, sondern direkt abgelehnt.
  • Anträge, die den vorgesehenen formalen Richtlinien nicht entsprechen, werden im Rahmen von HOMFOR nicht begutachtet, sondern abgelehnt.
  • Es sollte daher im eigenen Interesse auf einen regelgerechten und vollständigen Antrag geachtet werden.
  • Für HOMFOR Anschub und Nachwuchs muss jeweils ein Lebenslauf im offiziellen DFG Format (inkl. der wichtigsten 10 Publikationen) eingereicht werden.
  • Pro Antragsteller/in kann nur noch EIN Antrag gestellt werden. Bei mehreren Anträgen der selben Antragstellerin/des selben Antragstellers, werden alle Anträge ohne Begutachtung abgelehnt.
  • Ab dem 3. HOMFOR-Anschub Antrag müssen die Antragsteller eine eigene HOMFOR Historie zusammenstellen und darstellen welche HOMFOR-unterstützten Publikationen und Drittmitteleinwerbungen aus den bisherigen HOMFOR Förderungen hervorgegangen sind. Diese Aufstellung soll als ein (!) PDF Dokument mit eingereicht werden.
  • ab dem 2. HOMFOR-Nachwuchs Antrag müssen die Antragsteller detailliert darlegen, warum sie eine weitere Nachwuchsförderung brauchen. Diese Ausführung soll als ein (!) PDF Dokument mit eingereicht werden. Danach muss der Antragsteller entweder HOMFORexzellent beantragen oder pausieren.
  • Anträge, deren beantragtes Finanzvolumen (abzüglich Eigenbeteiligung) den finanziellen Rahmen überschreiten, werden im Rahmen von HOMFOR nicht begutachtet, sondern abgelehnt.
  • HOMFORexzellent-Geförderte müssen zum Ende ihres 2. Jahres ein Konzept für Drittmittelbeantragung vorlegen.
  • HOMFORexzellent-Geförderte müssen zum Ende ihrer 3-Jahres Förderperiode einen eingereichten Drittmittelantrag von signifikantem Umfang vorlegen und bereits eingereicht haben.
  • Anträge, für die Abschlussberichte ausstehen, werden NICHT begutachtet

5. Bewertung der Anträge
Die eingegangenen Anträge werden Mitgliedern der Forschungskommission als Koordinator zugewiesen und sowohl an interne wie auch externe Gutachtern zur Beurteilung verschickt.
Bewertungskriterien sind (u.a.):

  1. Qualität des beantragten Projekts (Originalität, fachliche Relevanz)
  2. Qualifikation des Antragstellers, bisherige Publikationen
  3. Durchführbarkeit, Beurteilung des Aufwandes
  4. bisherige Drittmitteleinwerbung und Projektförderung (Nur Antragsart B)
  5. Verhältnis von bisheriger HOMFOR-Förderung und Einwerbung von Drittmitteln bzw. mit HOMFOR in Zusammenhang stehenden Publikationen (Nur Antragsart B)
  6. Regelmäßigkeit der vorliegenden Abschlussberichte für bereits geförderte HOMFOR-Projekte
  7. finanziell ausgeglichene HOMFOR-Konten (falls zutreffend)

In einer Entscheidungssitzung der FK werden die einzelnen Anträge von einem Koordinator vorgestellt, allen Anträgen gegenübergestellt und in einem Ranking gelistet. Erfolgreiche Anträge werden entsprechend dem endgültigen Ranking und der zur Verfügung stehenden Gesamtfördersumme ausgewählt.

6. Erfolgskontrolle
Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Förderung muss ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Neue Antragstellung OHNE Abschlussbericht(e) ist nicht möglich, allfällige Anträge werden NICHT begutachtet. Der Bericht soll 1 DIN-A4 Seite nicht überschreiten und sollte die folgenden drei Punkte behandeln:

  • aus dem Projekt hervorgegangene Publikationen
  • aus dem Projekt hervorgegangene Drittmitteleinwerbungen
  • maximal 1/2 Seite als Abschlussbericht
     

In den Publikationen ist die Förderung durch HOMFOR zu nennen. Siehe Punkt 5.5.

7. Charakterisierung der Antragsformen
A) Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses:

Förderung von innovativen Projekten aus allen Bereichen der Medizin mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Nachwuchs (max. 5 Jahre nach erster Promotion, Maximalalter 35 Jahre, Elternzeit anrechenbar) mittelfristig in die Lage zu versetzen, eigene Drittmittel einzuwerben. Diese Antragsform richtet sich an junge, promovierte Nachwuchswissenschaftler, die noch keine Drittmittel einwerben können. Die Dauer der Förderung beträgt 1 Jahr, eine erneute Antragstellung mit dem Ziel der Verlängerung ist nicht möglich. Es dürfen nicht mehr als 12.500 € beantragt werden. Wird diese Summe überschritten, wird der Antrag NICHT begutachtet.
Die Antragsteller müssen zu einem von der FK festgelegten Zeitpunkt der Förderung einen gesonderten Antrag an die FK stellen um HOMFORexzellent Förderung zu erhalten. Im Rahmen eines Wissenschaftssymposium (zusammen mit bereits geförderten HOMFORexzellent Projekten) müssen diese Kandidaten ihre Projekte einem Gutachterpanel vorstellen. Es werden dann max. 2 Projekte für eine Vollförderung ausgewählt. Details zu diesem Auswahlverfahren werden fristgerecht bekannt gegeben.

B) Anschubfinanzierung:
Förderung von innovativen Projekten aus allen Bereichen der Medizin mit dem Ziel der Vorbereitung drittmittelgeförderter Projekte. Die Dauer der Förderung beträgt 1 Jahr. Es dürfen nicht mehr als 30.000 € beantragt werden. Wird diese Summe überschritten, wird der Antrag NICHT begutachtet.