Das Habilitationsverfahren
Das Habilitationsverfahren
Das Habilitationsverfahren ist geregelt in der
Habilitationsordnung
der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der UdS vom 13.02.2008
Vor der Antragsstellung auf Aufnahme als Habilitand sollen sich die Bewerber der Fakultät in einem öffentlichen Vortrag aus ihrem wissenschaftlichen Arbeitsgebiet vorstellen, zu dem der Dekan einlädt.
Die Annahme als Habilitand ist schriftlich beim Dekan zu beantragen.