Sommersemester 2022
Hinweise zur Durchführung der im Sommersemester 2022 anstehenden und in Präsenz geplanten Leistungskontrollen:
Liebe Studierende,
wir möchten Sie nochmals näher über die geplante Durchführung der Leistungskontrollen in der Zeit vom 18. Juli bis 30. Juli 2022 informieren:
1. Anmeldung
Zur Teilnahme an den Leistungskontrollklausuren ist eine Anmeldung über das LSF zwingend erforderlich und vom 20.06.2022, 12 Uhr bis zum 01. Juli 2022, 12 Uhr, möglich unter diesem Link:https://www.lsf.uni-saarland.de/qisserver/rds?state=wtree&search=1&trex=step&root120221=320944|318177|320833|337580&P.vx=kurz
Für Studierende des Studiengangs Wirtschaft und Recht muss die Anmeldung über VIPA erfolgen.
Die Leistungskontrollklausuren finden in verschiedenen Hörsälen statt. Sie werden von dem jeweils für die Klausur zuständigen Lehrstuhl nach Matrikelnummern verbindlich einem bestimmten Hörsaal zugeteilt. Eine entsprechende Liste werden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls rechtzeitig vor dem Klausurtermin finden.
2. Risikogruppen
Für Studierende, die zu Risikogruppen zählen und dies durch ärztliches Attest nachweisen, werden besondere Plätze in den Hörsälen ausgewiesen (z.B. in Fensternähe bzw. in einem Hörsaal, der sehr dünn besetzt ist, so dass besonders große Abstände möglich sind). Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören, melden Sie sich unter Vorlage des ärztlichen Attests und unter Angabe der Leistungskontrollklausuren, an denen Sie teilnehmen, bis einschließlich 01. Juli 2022 unter der E-Mail-Adresse jura.pruefungsamt(at)rewi.uni-saarland.de.
3. Keine alternativen Open-Book Klausuren
Die Klausuren werden in Präsenz angefertigt. Alternative Open-Book Klausuren werden nicht angeboten.
Die Ergebnislisten (Noten) werden Ende August/Anfang September 2022 durch Aushang im Glaskasten des Juristischen Prüfungsamtes bekannt gegeben!
Auf den Aushängen werden nur die Ergebnisse der Studierenden, die mit dem Studienabschluss 1. juristische Prüfung eingeschrieben sind, veröffentlicht. Studierende der Studiengänge "Wirtschaft und Recht" erfahren ihre Noten beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (über VIPA). Alle anderen Studierenden werden gebeten, ihre Klausur am Lehrstuhl des Klausurerstellers abzuholen!
1. Studienjahr
Veranstaltung | Dozent | Aushang der Ergebnis- liste | Datum | Uhrzeit | Hörsaal | ||||
Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Vermögensrecht II | Univ.-Prof. Dr. Gomille |
| 15:30 - 17:30 | siehe Lehrstuhlseiten | |||||
Bürgerliches Vermögensrecht II | Univ.-Prof. Dr. Gomille |
| 15:30 - 17:30 | siehe Lehrstuhlseiten | |||||
Arbeitsgemeinschaft im Staatsrecht | Univ.-Prof. Dr. Guckelberger/ Univ.-Prof. Dr. Marsch |
| 15:30 - 17:30 | siehe Lehrstuhlseiten | |||||
Staatsrecht II (Grundrechte) | Univ.-Prof. Dr. Gröpl |
| 14:00 - 16:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||||
Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht | Staatssekretär a.D. Schild
|
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||||
Strafrecht II | Univ.-Prof. Dr. Oğlakcıoğlu |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten |
2. Studienjahr
Veranstaltung | Dozent | Aushang der Ergebnis- liste | Datum | Uhrzeit | Hörsaal | ||
Allg. Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht | Univ.-Prof. Dr. Guckelberger |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||
Rechts- und Verfassungsgeschichte II | Univ.-Prof. Dr. Ludyga |
| 13:00 - 15:00 | siehe Lehrtuhlseiten | |||
Familien - und Erbrecht | Univ.-Prof. Dr. Ludyga |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||
Sachen- und Kreditsicherungsrecht | Univ.-Prof. Dr. Dr. Chiusi |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||
Staatsrecht III (Bezüge zum Völkerrecht) | Univ.-Prof. Dr. Giegerich | Die 26.07.2022 | 14:00 - 16:00 | siehe Lehstuhlseiten | |||
Allgemeine Staatslehre | Univ.-Prof. Dr. Giegerich | Mi 27.07.2022 | 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | |||
Strafrechtliches Sanktionensystem | Univ.-Prof. Dr. Mansdörfer | Fr 24.06.2022 | 14:30 - 16:30 | AudiMax |
3. Studienjahr
Veranstaltung | Dozent | Aushang der Ergebnis- | Datum | Uhrzeit | Hörsaal | |||
Gesellschaftsrecht | Univ.-Prof. Dr. Borges | Mo 18.07.2022 | 10:00 - 12:00 | siehe Lehrtuhlseiten | ||||
Rechtsgestaltung im Privatrecht | Prof. Dr. Britz |
| 12:00 - 14:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Internationales Privatrecht | Univ.-Prof. Dr. Matusche-Beckmann |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Strafprozessrecht I | Univ.-Prof. Dr. Mansdörfer |
| 15:00 - 17:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Rechtshistorisches Proseminar | Univ.-Prof. Dr. Dr. Chiusi |
| 08:00 - 10:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Besonderes Verwaltungsrecht III (Wirtschaftsverwaltungsrecht) | Univ.-Prof. Dr. Guckelberger |
| 14:00 - 16:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Rechtsphilosophie | Univ.-Prof. Dr. Oğlakcıoğlu | Do 28.07.2022 | 14:00 - 16:00 | siehe Lehrstuhlseiten | ||||
Rechtsphilosophisches Proseminar | Univ.-Prof. Dr. Oğlakcıoğlu | siehe Lehrstuhlseiten | ||||||
Arbeitsrecht | Univ.-Prof. Dr. Weth | Fr 29.07.2022 | 14:00 - 16:00 | siehe Lehrstuhlseiten |
Bitte beachten Sie:
- Die Zulassung zu den Wiederholungsklausuren wegen krankheitsbedingter Nichtteilnahme an den Leistungskontrollklausuren ist nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attestes möglich.
- § 2a Abs. 2 JAO ist so zu verstehen, dass die Wiederholung einer Leistungskontrollklausur nur möglich ist, wenn zuvor der erste Versuch erfolglos war, wobei die Teilnahme daran durch Abgabe des (evtl. auch leeren) Klausurbogens nachgewiesen sein muss. Dies ergibt sich aus dem Wort „wiederholen“, das einen erstmaligen – erfolglosen – Versuch voraussetzt. Die Verhinderungsregelung in Abs. 1 bezieht sich nur auf die regelmäßigen Leistungskontrollen am Ende einer Lehrveranstaltung und nicht auf die Wiederholungsklausuren oder Nachklausuren. Die Chance der Nachholung wegen Verhinderung besteht deshalb nur in einer Teilnahme an den Nachklausuren, wenn man die normale Leistungskontrolle versäumt hat.
- Aufgrund der wegen der Corona-Pandemie entstandenen Situation hat die Fakultät beschlossen, dass alle im Sommersemester 2022 nicht bestandenen Leistungskontrollklausuren im September 2022 wiederholt werden können, auch wenn man nicht 40 Punkte erreicht hat.
Hinweis zum organisatorischen Ablauf der Ergebnisbekanntgabe:
Die Lehrstühle erfassen die Ergebnisse in einer Liste. Ist die Erfassung abgeschlossen, so übermitteln die Lehrstühle dem Juristischen Prüfungsamt diese Liste. Erst jetzt können die Ergebnisse offiziell vom Juristischen Prüfungsamt bekannt gemacht werden. Da viele Studierende ihre Klausur am Lehrstuhl des Klausurerstellers nicht mehr abholen, sind einige Lehrstühle dazu übergegangen, die Klausuren bereits herauszugeben, obwohl die Listen noch nicht an das Juristische Prüfungsamt übergeben wurden.