Der Arbeitsvertrag – rechtliche Grundlagen für den Alltag

Der Arbeitsvertrag – rechtliche Grundlagen für den Alltag


Der Arbeitsvertrag als gegenseitiger Vertrag ist Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Diese Veranstaltung möchte unter Einbezug aktueller Rechtsprechung einen Überblick über dieses weite und komplexe Themenfeld geben.


Was sind die notwendigen Inhalte des Arbeitsvertrages? Welche Regelungen findet man darüber hinaus? Was bedeuten einzelne vertragliche Regelungen? Was heißt Vertragsfreiheit im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag? AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht - was ist das?


Diese und andere Fragen sollen dargestellt und erörtert werden, damit der/die Zuhörer/in am Ende einen ersten Eindruck davon erhält, worauf er/sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages achten sollte.


Diese Informationsveranstaltung wird als Kooperation zwischen dem Zentrum für Schlüsselkompetenzen und dem Graduiertenprogramm GradUS angeboten.

 

 

Infos zur Veranstaltung



Datum
Mittwoch, 25. Mai 2011


Uhrzeit
: 16.00 – 20.00 Uhr


Ort
: Achtung Raumänderung: Geb. A1 3, Raum -1.18 (Kellergeschoss)


Kosten
:keine


Anmeldung
: siehe Infos rechts oben                               



Wichtig
:

 

  • Die Teilnahme an den GradUS-Workshops wird von der Universität des Saarlandes finanziell unterstützt: Doktorand/inn/en der Universität verfügen über ein Qualifikationsguthaben von 100 € pro Studienjahr, das bei der Erhebung der Teilnahmegebühr angerechnet wird (Anrechnung von 50 € pro Semester).

  • Die Teilnahme an den Workshops wird mit einem GradUS-Zertifikat bescheinigt. Gegen Ende der Promotion kann auf Anfrage auch ein Gesamtzertifikat ausgestellt werden.

  • Promovierende mit Kindern können eine kostenlose Kinderbetreuung für die Dauer der jeweiligen GradUS-Veranstaltung beantragen (siehe Unterseite Kinderbetreuung).

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Wir empfehlen Ihnen den Versuch, die Teilnahmegebühren der GradUS-Workshops als Werbungskosten (Fortbildungskosten) von der Einkommenssteuer abzusetzen. In der Regel werden Gebühren für berufliche Fortbildungen als Werbungskosten anerkannt. Über diese Anerkennung wird aber im Einzelfall entschieden, so dass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann und die Universität des Saarlandes keine diesbezüglichen Auskünfte erteilt.

Referentin:


Laura Altmayer, Studium der Rechtswissenschaften, langjährige wiss. Mitarbeiterin  am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht von Herrn Prof. Dr. Stephan Weth, Tätigkeit als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, derzeit beschäftigt in der Rechtsabteilung des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg.