Hinweis zur Bildschirmarbeitsplatzbrille

Sollten Sie die Angebotsuntersuchung zum Bildschirmarbeitsplatz wahrnehmen wollen, so melden Sie sich bitte zuallererst beim Betriebsärztlichen Dienst und vereinbaren dort alles weitere. Oftmals nimmt der Betriebsärztliche Dienst bei Neueinstellung schon vorher Kontakt mit Ihnen auf, ansonsten wenden Sie sich selbst an das dortige Sekretariat unter barzt(at)mx.uni-saarland.de und melden den Bedarf bzw. den Wunsch zur Wahrnehmung des Angebots an. Daraufhin wird Ihnen ein Termin beim Betriebsärztlichen Dienst angeboten, um die Untersuchung durchzuführen und evtl. nachgelagert ein Telefongespräch mit dem Dienstleister AMZ (Arbeitsmedizinisches Zentrum), um Details abzuklären. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse.

Sollten Sie resultierend aus der Untersuchung eine Bildschirmarbeitsbrille benötigen, so können Sie mit dieser Bescheinigung bei Dezernat HF die Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille beantragen. Es ist empfehlenswert, das Angebot von Fielmann, mit der die Universität bereits eine Absprache zur Kostenübernahme hat, wahrzunehmen. Welche Kosten übernommen werden, können Sie HIER  nachlesen. Den entsprechenden Bestellschein der Firma Fielmann erhalten Sie bei der Beihilfestelle der UdS.

Es ist ebenfalls möglich, falls Sie bereits bei einem Optikfachgeschäft waren und dort die Messungen der Dioptrien usw. haben vornehmen lassen, die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung nachgelagert machen zu lassen. Eine Bestätigung des grundsätzlichen Bedarfs einer Bildschirmarbeitsplatzbrille über den Betriebsärztlichen Dienst bzw. das AMZ ist jedoch in jedem Fall nötig, um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben.

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