Akkreditierungsbestätigung

Details zu Akkreditierungsbestätigungsverfahren

 

Externe Begutachtung:

Die externe Begutachtung erfolgt in der Regel durch schriftliche Stellungnahmen unter entsprechender Fokussierung der jeweiligen Gutachter*innen-Perspektive. Die Fachvertreter*innen werden zum curricularen Aufbau und zur fachlich-inhaltlichen Gestaltung des Studiengangs, die Berufsvertreter*innen insbesondere zur Employability  bzw. zur Arbeitsmarktrelevanz des Studiengangsprofils und die externen Studierenden zur Studierbarkeit aus studentischer Perspektive befragt. Den Gutachter*innen wird die Möglichkeit zum Austausch untereinander sowie zum Austausch mit den Fachvertreter*innen der UdS bzw. der Fachschaft (für externe Studierende) gegeben.

Feedbacks von Studierenden und Absolventen:

Die Studierenden- und Absolventenfeedbacks werden vom Qualitätsbüro über spezielle Leitfragensets online bzw. in Feedbackgesprächen erhoben. Das Studierendenfeedback fokussiert Fragen zur Studiensituation aus inhaltlicher sowie organisatorischer Perspektive, das Absolventenfeedback darüber hinaus Fragen zur (Berufs-)Qualifizierung des betreffenden Studiengangs, zur Employability sowie zum Übergang vom Studium in den Beruf.

Qualitätsgespräche mit Lehrenden sowie Akteuren auf Verwaltungsebene:

Der Einbezug von Lehrenden sowie von Mitarbeiter*innen des Verwaltungspersonals dient dazu, auf Basis der Befragungsergebnisse und der externen Stellungnahmen Auffälligkeiten sowie (Weiter-)Entwicklungsmöglichkeiten zu bewerten und zusätzliche Entwicklungsvorschläge aus der jeweiligen Perspektive aufzunehmen.