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Study/Time Abroad -- News
This section of the website is no longer updated regularly. For news on your stay abroad, check out our MS Teams group Studierendenberatung/Auslandsaufenthalt Anglistik UdS (Code: e0p2k1c) or the notice board next to my office door (room 103 in A5 3).
If you scroll down you'll find a potpourri of information on your stay abroad assembled by my colleague Dr. Bruno von Lutz (entries before 2015). If you want a more user-friendly overview of all issues pertaining to your stay abroad, have a look at our FAQ section.
Erasmus Ausschreibung WS 2016/17
CARDIFF
LIMERICK
DERRY/LONDONDERRY
ANTALYA
LECCE
TURIN
KOSICE
HELSINKI
VALLADOLID
SOFIA
WARSCHAU
Die obigen Erasmusstipendien stehen zur Ausschreibung an. Studienbeginn ist generell im Wintersemester 2016/17, die Aufenthaltsdauer teils variable (mind. 3 Monate). Nur Cardiff, Limerick und Derry werden als anglistischer Auslandsaufenthalt anerkannt. An allen anderen Partneruniversitäten können jedoch Leistungen erbracht werden, die wir nach vorheriger Absprache anerkennen. Für Masterstudierende können auch nicht-anglistische Aufenthalte anerkannt werden.
Bewerbung bitte bis zum
30. Januar 2016
an Heike Mißler, Fachrichtung 4.3. Anglistik, Amerikanistik und Anglophone Kulturen.
Bewerbungen sind in englischer Sprache einzureichen und enthalten:
· ein Anschreiben (cover letter/letter of motivation)
· einen Lebenslauf (ohne Foto)
· eine Liste der für Sie in Frage kommenden Universitäten (geordnet nach Präferenzen)
· ein Transcript of Records und gegebenenfalls Nachweise über soziales Engagement o.ä.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bitte schmucklos einreichen, keine Bewerbungsmappen, keine Klarsichtfolien!
Facebook Group
We have a Facebook group where we post recent offers, ideas, office hour changes, etc, and where you can talk to other people about their experiences abroad. Find us here: https://www.facebook.com/groups/1600843656861131/
Infoveranstaltung zum Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt am Ende des Studiums — sinnvolle Entscheidung?
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll ist, den Auslandsaufenthalt zu Ende des Studiums zu absolvieren. Sie kommen dadurch in Zeitnöte im Hinblick auf die Anmeldung zu Ihrer Abschlussprüfung.
Dies gilt in besonderem Maße für Bachelor-Studierende, die einen Bericht einreichen müssen. Für die Korrektur müssen Sie mehrere Wochen einkalkulieren, dazu kommt eine eventuelle Überarbeitung…
Zum Thema neue Erasmus-Statistiken...
http://www.wiwo.de/erfolg/campus-mba/bilanz-des-eu-austauschprogramms-erasmus-brachte-eine-million-babys/10738264.html
http://www.heute.de/studieren-im-ausland-mit-erasmus-liebesglueck-fernab-der-heimat-35094478.html
Auslandsaufenthalt (PowerPoint)
PPT mit nützlichen Hinweisen
Auslandsaufenthalt nach der Bachelorarbeit
Wenn Sie ausreichend Credit Points haben, können Sie die Bachelorarbeit auch vor dem Auslandsaufenthalt anmelden und schreiben.
Die Bachelorarbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung sein.
Der Auslandsaufenthalt wird in der Studienordnung für das zweite bis fünfte Semester empfohlen, daher würde ich Ihnen raten, nicht bis zum Ende des Studiums zu warten. Es ist aber durchaus möglich.
Bericht nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes (gilt nur für Bachelor)
In letzter Zeit häufen sich die sprachlich nicht akzeptablen Berichte dramatisch! Der Bericht ist eine Prüfungsleistung und entsprechend ernst zu nehmen. Wie bei jeder anderen Prüfungsleistung auch, verlieren Sie nach dem dritten nicht bestandenen Versuch Ihren Prüfungsanspruch, d.h. Sie müssen Ihr Studium aufgeben.
Dauer des Auslandsaufenthaltes
Entgegen anders lautenden Gerüchten müssen Sie nicht am ersten Tag nach Ablauf der drei bzw. sechs Monate nach Hause kommen. Sie müssen MINDESTENS die geforderte Zeit bleiben, Sie können nicht früher zurück kommen, Sie können aber SO LANGE BLEIBEN WIE SIE MÖCHTEN!
Auslandsaufenthalt als allerletzte Studienleistung
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht günstig ist, den Auslandsaufenthalt als allerletzte Studienleistung zu erbringen. Auf Grund der hohen Studierendenzahlen dauert die Korrektur des Berichts für die Bachelor-Studierenden zur Zeit ca. 6 Wochen. Sie können dann leicht in Terminschwierigkeiten kommen!
Auslandspraktika in Jugendherbergen
Wir wollten [Sie] gerne darauf aufmerksam machen, dass ab dem akademischen Jahr 2013/14 Auslandspraktika in Jugendherbergen nicht mehr durch das ERASMUS-Programm gefördert werden. Laut International Office: "Ein Aufenthalt in einer Jugendherberge ist keine sinnvolle Ergänzung zum Studium und wird daher nicht mehr durch ERASMUS gefördert."
Praktikum in den USA
Eine Studierende hat mir folgende Informationen bzgl. Praktikum in den USA und die damit verbundenen formalen Anforderungen zukommen lassen. Vielleicht für Sie auch für weitere Beratungsgespräche wichtig: Bei einem Auslandsaufenthalt in den USA muss die Praktikumszeit so lange dauern, dass vom entsprechenden Aufenthalt nur 30 Tage "grace period" bleiben. Dies ist vom US Government festgelegt worden. Auch um ein Visum zu erhalten, muss eine dazu berechtigte Organisation die entsprechenden Formulare, besonders das benötigte DS-2019 Formular, ausstellen. Hier gibt es gerade für den Bereich Education sehr wenige der vielen angebotenen Organisationen, die diese Berechtigung vom Government erhalten haben. Ich habe bereits 20 Organisationen angeschrieben und nur von wenigen bereits Antworten bekommen. Die meisten mussten jedoch weiterverweisen. Der Rest bot an, eine Bewerbung mit 10 anhängenden, ausgefüllten Formularen zur Studentin und der Schule inklusive vorausgezahlter Fee anzunehmen, um diese entsprechend zu prüfen. Dann ist noch nicht gesagt, dass ein Visums Sponsoring überhaupt übernommen wird. Man muss bei den Organisationen mit einer Fee von bis zu 1.000 Dollar rechnen. Auch dies war mir zuvor nicht klar und stellt sich natürlich auch als ein Problem heraus, da mit diesem Zuwachs an Kosten niemand gerechnet hat. Ich hoffe, auch Ihnen und weiteren Studenten mit den Infos, die ich habe, weitergeholfen zu haben.
-- Bruno von Lutz
Beurlaubung bei Auslandsaufenthalt: WICHTIG
Sie können sich selbstverständlich für Ihren Aufenthalt beurlauben lassen, dafür können Sie von mir eine Bescheinigung über die Fundstellen in den Studienordnungen für die Rückmeldung erhalten. Sie können sich beurlauben lassen und während dieser Zeit an einer anderen Universität Leistungen erbringen. Diese können dann von uns anerkannt werden. Aussagen, dass Studierende bei einer Beurlaubung ihre Rechte verlieren, sind nicht zutreffend - Sie verlieren zwar Ihre Rechte an der Uni Saarbrücken (dieser Passus existiert in der Ordnung!!), nicht aber das Recht, an einer anderen Uni Leistungen zu erbringen. Nachtrag vom 24.10.10: Genau zu diesem Punkt gibt es inzwischen Richtlinien für die Universität - siehe das entsprechende Dokument auf diesen Webseiten: "Im Ausland erbrachte Studienleistungen"!
Aufteilung des AA in Einzelaufenthalte
Es ist möglich, den AA in Einzelabschnitte aufzuteilen (wegen des kurzen Zeitfensters für die Wahl des Zeitpunktes des AA). Für die drei Monate: 1x 6 und 1 x 7 Wochen, oder 1 x 8 und 1 x 5 Wochen. Jedoch nicht in kleinere Abschnitte. Für die sechs Monate: 2 x 3 Monate, jedoch nicht in kleinere Abschnitte. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass der 6-monatige AA das Hauptfach abdeckt.
Lebenshaltungskosten an den ERASMUS-Partneruniversitäten
Die meisten der Partneruniversitäten haben auf ihren Seiten zu International Students eine kleine Aufstellung über Lebenshaltungskosten, wie Unterbringung, self-catering, Busfahrkarten etc.
Auslandsaufenthalt und Steuern
Der Auslandsaufenthalt ist von der Studienordnung vorgeschrieben und daher Teil Ihres Studiums. Die Aufwändungen dafür können Sie eventuell von der Steuer (das heißt in den meisten Fällen, von der Steuerbelastung der Eltern) abziehen! Sie können dazu eine Bestätigung bei mir erhalten, die nachweist, dass der AA verpflichtend ist. Mit dieser Bestätigung beim Steuerberater vorbeischauen und fragen. Schauen Sie mal nach unter: http://www.studium-ratgeber.de/steuern-sparen.php
Agreement und Bericht für den AA im Falle der WiPäds
Wipäds bekommen für den AA auch eine Note - wie für alle Lehrveranstaltungen! Das heißt also, die Note beruht auf der Leistung im Bericht über den Aufenthalt. Hier kann man mit relativ geringem Aufwand seinen Notenschnitt etwas aufmöbeln!
Auslandsaufenthalt Bachelors
Ich weise darauf hin, dass Bachelor-Studierende, bevor sie ins Ausland gehen, ein "Agreement" bei mir unterschreiben müssen (siehe Studienordnung). Dies dient zu Ihrer Sicherheit, damit Sie einen Vertrauensschutz haben: Sie können davon ausgehen, dass es nach Ihrer Rückkehr dann keine Probleme mit der Anerkennung geben wird.
Für die Studiengänge 2007: Lehrämter benötigen kein Agreement, müssen auch keinen Bericht schreiben.
Studienordnung 2010: Lehrämter benötigen ebenfalls eine "Vereinbarung", wie es jetzt heißt, müssen aber keinen Bericht schreiben.
WiPäds können durch einen Bericht zusätzliche Credits erwerben - siehe Studienordnung!