Schwerpunktbereiche

Die Reform der deutschen Juristenausbildung hat die Attraktivität der Universität des Saarlandes noch weiter gesteigert. Ehedem eher randständige Ausbildungsbereiche, insbesondere international- und europarechtliche Lehrinhalte und Bezüge, hatten in Saarbrücken seit jeher ihre Heimat. Hieran knüpft der Katalog der neuen Schwerpunktbereiche an. Zusammen mit den universitären Spezialeinrichtungen (vor allem dem Europa-Institut und dem Centre Juridique Franco-Allemand) kann der Jurastudent in Saarbrücken so auf eine solide Ausbildung in den juristischen Pflichtfächern "noch eins draufsetzen" und sich allein dadurch von der Masse abheben.


Schwerpunktbereich 1: Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht

Der Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht" trägt dem zunehmenden Gewicht der Europäisierung und Internationalisierung des -- privaten -- Wirtschaftsrechts Rechnung. Im 7. Semester nehmen die Studenten dazu wahlweise an einer Veranstaltung zur ökonomischen Analyse zentraler Rechtsinstitute oder den Grundzügen der Buchführung und Bilanzierung teil. Dabei erwerben sie Kenntnisse im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich, die auch im Hinblick auf die Rechtswissenschaften, insbesondere das Wirtschaftsrecht, essentiell sind. Hinzu kommen Vorlesungen zur Vertragsgestaltung, zum Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht sowie ein Seminar zur Vertiefung. Im 8. Semester schließen sich daran Veranstaltungen zum gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, dem Internationalen Prozessrecht, dem Handelsrecht für Fortgeschrittene und -- ebenso wie im 7. Semester -- ein vertiefendes Seminar an.

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Schwerpunktbereich 2: Deutsches und internationales Steuerrecht

Mit dem Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Steuerrecht" bietet die Universität des Saarlandes ihren Studenten eine Vertiefung, die an einer Vielzahl anderer deutscher Universitäten nur als Teilbereich eines übergeordneten Schwerpunktbereiches erworben wird. Hierdurch wird es den Studenten gerade im Hinblick auf ihr weiteres berufliches Fortkommen ermöglicht, im Bereich des Steuerrechts fundierte Kenntnisse zu erwerben. Stoff des 7. Semesters sind zunächst die Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung, die auch im Bereich des Steuerrechts von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus finden Veranstaltungen zum allgemeinen Steuerrecht einschließlich des Steuerverfassungsrechts, zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht und zum Umsatzsteuerrecht sowie zur Vertiefung Übungen und ein vertiefendes Seminar statt. Im 8. Semester bauen darauf Veranstaltungen zum Unternehmenssteuerrecht, zum europäischen und Internationalen Steuerrecht und dem finanzgerichtlichen Verfahren auf. Auch im 8. Semester kann ein vertiefendes Seminar besucht werden.
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Schwerpunktbereich 3: Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Der Schwerpunktbereich "Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht" richtet sich an Studenten mit einem besonderen Interesse an arbeits- und sozialrechtlichen Problemstellungen einschließlich der damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Dimensionen sowie den vielfältigen Bezügen zu anderen Rechtsgebieten. Im 7. Semester finden folgende Schwerpunktbereichsveranstaltungen statt: Grundzüge der Bilanzierung und Buchführung, Individualarbeitsrecht für Fortgeschrittene unter Einbeziehung des internationalen Arbeitsrechts. Die Studierenden sind außerdem gehalten, ein vertiefendes Seminar zu belegen. Im 8. Semester bauen darauf Veranstaltungen zum kollektiven Arbeitsrecht einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, zu den Grundzügen des Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrechts und der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht sowie ein weiteres vertiefendes Seminar auf.


Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz

Gegenstand des Schwerpunktbereichs "Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz" ist das Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen, das internationale Wirtschaftsrecht, das Europarecht, der Europäische Menschenrechtsschutz sowie die dazugehörigen Prozessrechte. Dazu belegen die Studierenden im 7. Semester eine wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung nach Wahl (Ökonomische Analyse zentraler Rechtsinstitute oder Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung); hinzu treten Veranstaltungen zum Völkerrecht sowie ein vertiefendes Seminar. Im 8. Semester schließen sich daran Veranstaltungen zum Recht der Internationalen Organisationen, zum internationalen Wirtschaftsrecht, zum Europarecht und zum Europäischen Menschenrechtsschutz an. Zurückgreifen können die Studenten dieses Schwerpunktbereichs auf das überregional bekannte und bedeutende Europa-Institut (EI) der Universität des Saarlandes und die dortige Bibliothek. Die Dozenten des Europa-Instituts sind aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderem Maße mit dem Thema des Schwerpunktbereiches befasst und werden auch in die Ausbildung im Rahmen des Schwerpunktbereiches einbezogen. Abgesehen vom Schwerpunktbereich bietet das Europa-Institut den Studenten die Möglichkeit des Masterstudienganges "Europäische Integration". Eine harmonisch abgestimmte Mischung aus Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Vorträgen und Sprachkursen erlaubt es dem Europa-Institut, Theorie und Praxis zu kombinieren und optimal zu vermitteln. Die Bibliothek ist europarechtlich ausgerichtet; sie umfasst umfangreiche und aktuelle Bestände zu den Themenbereichen europäisches Medienrecht, europäischer Menschenrechtsschutz, internationales Wirtschaftsrecht und Völkerrecht.

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Schwerpunktbereich 5: Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht

Der Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht" knüpft an die Nähe zum Medienstandort Saarland an, insbesondere zum Saarländischen Rundfunk (SR), zu diversen Privatsendern und zu einer überregionalen Tageszeitung. Ausbildungs- und Berufsziel ist der vertieft ausgebildete Medienrechtler, der in der juristischen Beratung, aber auch in vielerlei Institutionen ein berufliches Betätigungsfeld finden kann. Im 7. Semester finden Veranstaltungen zum Presse- und Rundfunkrecht sowie zum deutschen und internationalen Urheberrecht statt. Darüber hinaus haben die Studenten auch in diesem Schwerpunktbereich eine wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung nach Wahl (Ökonomische Analyse zentraler Rechtsinstitute oder Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung) sowie ein vertiefendes Seminar zu besuchen. Im 8. Semester finden darauf aufbauend Veranstaltungen zum gewerblichen Rechtsschutz, zum Telekommunikations- und Internetrecht, zum Datenschutzrecht und zum Medienstrafrecht statt. Auch in diesem Semester kann ein vertiefendes Seminar besucht werden. Im Rahmen ihres Schwerpunktbereichsstudiums können die Studenten auf die Arbeitsstelle Medienrecht (AMR) zurückgreifen, die 1978 an der Universität des Saarlandes eingerichtet wurde und deren Aufgabe es ist, Studium und Forschung vornehmlich auf dem Gebiet des deutschen Medienrechts zu fördern. Fragen des europäischen Medienrechts werden zudem am Europa-Institut (EI) der Universität des Saarlandes -- Sektion Rechtswissenschaft -- und am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Saarländischen Rundfunk nachgegangen.
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Schwerpunktbereich 6: Deutsche und internationales Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wer in einem großen Strafverfahren die Rolle eines Verteidigers oder Anklägers adäquat oder besser beherrschen möchte, benötigt Kompetenzen, die über die Kenntnisse und Fertigkeiten, vermittelt in einem Grundstudium, deutlich hinausgehen. Mit der Absolvierung des zweisemestrigen Programms des Schwerpunktbereiches 6 kann man die Voraussetzungen für einen späteren Einstieg in die nachgefragtesten Bereiche strafrechtlich-anwaltlicher Tätigkeit legen: sowohl für die Vertretung in internationalen- und Wirtschaftsstrafsachen, als auch für die Tätigkeiten als Strafjurist in internationalen Organisationen, Unternehmen und Kanzleien. Das Programm entspricht exakt diesem Ziel. Unverzichtbar sind solide ökonomische Grundkenntnisse, etwa der Bilanzierung und darauf aufbauend, des Bilanz-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts. Jeder Prozess, aber insbesondere das Wirtschaftsstrafverfahren, ist ein strategisches "Spiel". Eine vertiefte Befassung mit den Prinzipien der Strafprozessordnung ist daher zweifellos nützlich. Sehr häufig weisen Wirtschaftsstrafverfahren internationale Bezüge auf; in zwei Veranstaltungen wird diese Dimension des Verfahrens abgebildet. Nun muss ein (Wirtschafts-) Jurist der Frage nach den (empirischen) Ursachen der Wirtschaftskriminalität und der (philosophischen) Frage, etwa nach der distributiven Gerechtigkeit, nicht in extenso nachgehen -- sie aber aufzuwerfen und zu verstehen ist sicherlich empfehlenswert. Auch hierzu enthält unser Programm ein "Bildungsangebot".

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Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht

Das Französische Recht ist als besonderes, ja einzigartiges Ausbildungsangebot in Saarbrücken hervorzuheben. So bietet sich den Studenten bereits in den ersten Semestern die Möglichkeit, neben dem Studium des deutschen Rechts parallel französisches Recht zu studieren. Abgesehen davon besteht im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung die Möglichkeit, das französische Recht zu vertiefen. Hierfür besteht innerhalb der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät das Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA), das seit 1955 das Ziel verfolgt, deutschen und französischen Studenten der Rechtswissenschaft eine Grundausbildung im Recht des jeweiligen Partnerlandes zu ermöglichen. Vermittelt werden Inhalte des deutschen und des französischen Rechts, was umso leichter gelingen kann, als deutsch- und französischsprachige Studenten gemeinsam unterrichtet werden. Nach erfolgreichem Abschluss des zweijährigen Studienganges "Droit" erhalten die Absolventen ein Saarbrücker Abschlusszeugnis, das dann im Wege des sog. Homologations-Verfahrens in den französischen Hochschulabschluss umgewandelt werden kann. Seit dem Wintersemester 2006/2007 bietet das CJFA im Rahmen einer Partnerschaft mit der Universität Metz eine "Licence de droit" (Bachelor) sowie weiterhin das Zwischendiplom des D.E.U.G. -- Droit an. Die Prüfungsergebnisse der "Licence de droit" können zu 70 % auf die Note der Prüfung im Schwerpunktbereich "Französisches Recht" angerechnet werden. Dies ermöglicht es den Studenten, 70 % der Schwerpunktbereichsprüfung bereits in den ersten Semestern ihres Studiums zu absolvieren, was ihnen am Ende ihres Studiums eine erfolgreiche Fokussierung auf die deutschen Pflichtfächer und die erste juristische Prüfung erleichtert. Die Lehrveranstaltungen finden in diesem Schwerpunktbereich nach dem Studienplan am Centre Juridique Franco-Allemand in französischer Sprache statt und umfassen das französische Privatrecht sowie das französische öffentliche Recht, insbesondere das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Hinzu kommen Veranstaltungen im Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht und zur Rechtsgeschichte.

Schwerpunktbereich 8: Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht

Kaum ein Haftungsfall - angefangen vom Kfz-Unfall über den Arzthaftungsfall bis hin zum Bauhaftungsprozess - wird in der Praxis ohne Beteiligung mindestens eines Versicherungsunternehmens abgewickelt. Denn es geht vielfach nicht nur um die zivilrechtlichen Haftungsfragen zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern vor allem auch um die Frage: Kommt dafür letztlich ein Versicherer auf? Versicherungsrechtliche Fragen stellen sich heutzutage jedem Juristen in seiner Berufspraxis. Viele, ja unzählige Risiken - seien sie privater oder unternehmerischer Natur – können durch eine private Versicherung abgedeckt werden. Die Tatsache, dass allein in Deutschland knapp 460 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen sind, spricht für sich. Versicherungsverträge sind zunächst nur eines: ganz „normale“ privat-rechtliche Verträge. Allerdings weisen sie im Vergleich zu vielen anderen Vertragstypen die Besonderheit auf, dass eine Versicherung ein reines „Rechtsprodukt“ ist: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes werden allein durch Rechtsregeln (Gesetz und Allgemeine Versicherungsbedingungen) bestimmt. Also haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsverträge zentrale Bedeutung.Viele Fragen für diesen Vertragstypus sind in einem eigenen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Wie gesagt ist der Versicherungsvertrag aber ein schuldrechtlicher Vertrag wie man ihn aus dem Bürgerlichen Recht kennt. Bei der Beschäftigung mit dem Versicherungsvertragsrecht spielen deshalb bürgerlich-rechtliche, speziell schuldrechtliche Grundlagen des BGB ebenfalls eine große Rolle.Hinzu kommt auch für das Versicherungsrecht heutzutage die europarechtliche Dimension. Das Privatversicherungsrecht ist in vielerlei Aspekten durch EU-Recht geprägt. Dies gilt beispielsweise für das Aufsichtsrecht und das Vermittlerrecht. Der neue Schwerpunktbereich, der sich auf das Privatversicherungsrecht konzentriert, ist ideal für Studierende, die eine weitere Facette des Zivilrechts kennenlernen möchten. Durch die Dozenten und begleitende Übungen ist sichergestellt, dass die Studierenden in dieser Materie Schritt für Schritt Fuß fassen.

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Schwerpunktbereich 9: IT-Recht und Rechtsinformatik

Der Schwerpunkt vermittelt die rechtlichen Grundlagen der digitalen Gesellschaft, in der wesentliche Lebensbereiche durch elektronische Kommunikation und technische Prozesse vermittelt werden. Die rechtliche Kompetenz wird durch die technischen Kenntnisse im Bereich der Grundlagen des Internets und seiner Sicherheit ergänzt, die für die Bereiche E-Justice, E-Government und E-Business unerlässlich sind.Die Inhalte des Schwerpunktes sind eng verzahnt mit den privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Grundlagen, insbesondere im BGB AT und Schuldrecht sowie Grundrechte und Verwaltungsrecht, und verstehen sich daher als Wiederholung und Vertiefung des Pflichtstoffs der ersten Juristischen Staatprüfung (staatlicher Teil). Der Schwerpunkt richtet sich an alle Studierenden, die sich für die rechtlichen Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Internet, Big Data, Robotik) und der digitalen Gesellschaft im Wirtschaft, Verwaltung und Justiz qualifizieren wollen.

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