09.06.2022

Pandemie-Plan aktualisiert: Lockerung der Maskenpflicht am Campus Homburg

Auf dem Campus Homburg der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums des Saarlandes gilt die Maskenpflicht nur noch im direkten Umgang mit Patientinnen und Patienten bzw. wenn sich in den Räumlichkeiten Patienteninnen und Patienten befinden. Daher entfallen auch alle Sonderregelungen für Pausenräume. In allen patientenfernen Bereichen besteht keine Maskenpflicht mehr, sondern eine Empfehlung, den medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese gilt auch für die anderen Uni-Standorte.

Es wird zudem für alle Standorte der Universität des Saarlandes empfohlen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen wie die AHA+L-Regeln weiterhin zu beachten. Dazu gehört auch im Bewegungsverkehr eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und in geschlossenen Räumen nach Einnahme des Sitzplatzes, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.  Der Pandemieplan der Universität wurde entsprechend angepasst.

Testangebote 

Mit Ablauf der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 entfällt die Übernahme von Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Seiten des Arbeitgebers. Zum 15. Juni 2022 wird das Angebot für Beschäftigte sowohl im Testzentrum auf dem Campus Saarbrücken als auch der Selbsttests in Homburg eingestellt. Das Bürgertestzentrum am Campus wird voraussichtlich weitergeführt und steht somit allen Mitgliedern der Universität auch weiterhin zur Verfügung sowie alle anderen Testangebote für Bürgerinnen und Bürger. Es wird darum gebeten, die vorhandenen Testangebote auch künftig zu nutzen.